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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Wilo SE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

ECLI: ECLI:EU:T:2010:507Entscheidung vom: 09.12.2010

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010 – Wilo/HABM (Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors und Darstellung grüner Facetten) (Verbundene Rechtssachen T-253/09 und T-254/09) „Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke – Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die grüne Facetten darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 29, 42) Gegenstand Zwei Klagen gegen die Entscheidungen der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. März 2009 (Sachen R 1184/2008‑1 und R 1196/2008‑1) über Anmeldungen eines dreidimensionalen Zeichens, das aus der Form eines facettierten Gehäuses eines Elektromotors und einem Bildzeichen, das grüne Facetten darstellt, besteht Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarken: WILO SE Betroffene Gemeinschaftsmarken: Dreidimensionale Marke, die ein Motorgehäuse einer Heizungspumpe darstellt, für Waren der Klassen 7 und 11 und Bildzeichen, das grüne Facetten darstellt, für Waren der Klassen 7, 9 und 11 – Anmeldungen Nr. 5805692 und Nr. 5620001 Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldungen Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerden Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Wilo SE trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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