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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Camper, SL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2006:370Entscheidung vom: 30.11.2006

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 30. November 2006 – Camper/HABM – JC (BROTHERS by CAMPER) (Rechtssache T‑43/05) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BROTHERS by CAMPER – Ältere nationale Bildmarken BROTHERS – Unzulässigkeit – Relatives Eintragungshindernis – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnrn. 86-88, 91) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 29. November 2004 (Sache R 170/2004‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der JC AB und der Camper SL Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Camper SL Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke BROTHERS by CAMPER für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 39 – Anmeldung Nr. 1954601 Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: JC AB Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Schwedische, finnische und dänische Bildmarke BROTHERS für Waren der Klasse 25 Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Widerspruch zurückgewiesen, soweit er auf die schwedische ältere Marke gestützt war; Widerspruch hinsichtlich eines Teils der angegriffenen Waren erfolgreich, soweit er auf die dänische und die finnische ältere Marke gestützt war Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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