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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Albert Albrecht GmbH & Co. KG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

ECLI: ECLI:EU:T:2006:35Entscheidung vom: 31.01.2006

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 31. Januar 2006 − Albrecht u. a./Kommission (Rechtssache T-251/03) „Gesundheitspolizei – Tierarzneimittel – Waren, die Benzathin-Benzylpenicillin enthalten – Entscheidung der Kommission, mit der die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen angeordnet wird – Zuständigkeit“ Rechtsangleichung – Tierarzneimittel – Genehmigung für das Inverkehrbringen (Artikel 5 Absatz 1 EG; Richtlinie 2001/82 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 35; Richtlinie 81/851 des Rates, Artikel 20) (vgl. Randnrn. 81, 87, 89, 92) Gegenstand Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C  (2003) 1404 der Kommission vom 22. April 2003 über die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Benzathin-Benzylpenicillin zur intramuskulären/subkutanen Verabreichung bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tierarten Tenor Die Entscheidung C (2003) 1404 der Kommission vom 22. April 2003 über die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Benzathin-Benzylpenicillin zur intramuskulären/subkutanen Verabreichung bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tierarten wird für nichtig erklärt. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerinnen. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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