Vertrieb & Vertriebsrecht

bei uns veröffentlicht am10.12.2019

Autoren

Rechtsanwalt

Dr. Boris Jan Schiemzik

Handels- und Gesellschaftsrecht
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Zusammenfassung des Autors

Gestaltungen und Konfliktpotential aus anwaltlicher Sicht

Das moderne Vertriebsrecht ist mittlerweile  zu einer Spezialmaterie geworden, bei der zum Beispiel auch kartellrechtlichen Fragen eine Rolle spielen können. Sowohl Unternehmer als auch Vertriebsvermittler stehen hier oftmals vor großen Herausforderungen. Lesen Sie nachfolgend das wichtigste über die gängigen Vertriebssysteme und ihre Akteure.

Weiterführende Informationen zum Vertriebsrecht finden Sie hier: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/handelsrecht-vertriebsrecht/vertriebsrecht-vertriebsvertraege.html

Handelsvertreter: Ganz klassisch kann ein Unternehmen seine Waren über selbstständige Handelsvertreter vertreiben. Entweder tritt der Handelsvertreter als Vermittlungsvertreter auf, der den Kontakt zwischen Kunden und Unternehmer herstellt. oder er schließt als Abschlussvertreter gleich selbst die Verträge mit den Kunden ab. Der Vertragspartner der Kunden ist dabei immer das vertretene Unternehmen. Der Handelsvertreter ist gegen Zahlung einer Provision tätig. 

Ein im Vertriebsrecht spezialisierter Rechtsanwalt ist in der Praxis überwiegend mit folgenden Problemen aus dem Bereich Handelsvertreter beschäftigt.

  • Provisionsabrechnung- und Provisionszahlung;
  • Erteilung eines Buchauszuges;
  • Streit über Bestehen und Höhe des Handelsvertreterausgleichsanspruchs;
  • Streitig über nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigungen.

Vertragshändler: Vertragshändlern sind selbstständig tätige Eigenhändler, die in ein Vertriebssystem eines Unternehmens eingebunden sind. Vertragshändler kaufen und verkaufen die Waren im eigenen Namen. Mit der Hersteller ist der Vertragshändler über einen Vertragshändlervertrag verbunden. Oftmals gibt es Analogien zum Handelsvertreterrecht.

Lizenz & Lizenzvertrag: Einem Lizenznehmer kann vom Rechteinhaber mit einem Lizenzvertrag ein Nutzungsrecht (Lizenz) z.B. an einer Marke, einem Urheberrecht, Patent, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster eingeräumt werden. Zu Fragen der Vertragsgestaltung und -prüfung, AGB-Kontrolle, Vertragsstrafen etc. kann ein spezialisierter Rechtsanwalt  beraten.

Franchising: Das Franchising kennt der Endkunde z.B. von Restaurantketten. Beim Franchising tritt typischerweise eine bestimmte Marke in den Vordergrund steht und nicht unbedingt das Unternehmen des selbstständigen Franchisenehmers. Obwohl der Kunden alle Verträge mit dem Franchisenehmer schließt, wird dieser üblicherweise kaum wahrgenommen.

Kommissionsagentur: Im Gegensatz zum Handelsvertreter verkauft der Kommissionsagent die Waren, die er vom Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommt, im eigenen Namen. Der Kommissionsagent wird dabei wie der Handelsvertreter gegen Provisionszahlung tätig. Gegenüber den Kunden tritt der Kommissionsagent aber wie ein Zwischenhändler auf. Der Vertragsschluss erfolgt zwischen den Kunden und dem Kommissionsagenten.

Einheitsgesellschaft & Konzernstrukturen: Der Vertrieb von Waren über eigene Zweigniederlassungen zählt zum den einfachsten Vertriebsmöglichkeiten für ein Unternehmen. Die Zweigniederlassungen sind rechtlich nicht selbstständig, so dass Vertragspartner der Kunden immer nur das Unternehmen direkt ist. Erfolgt der Vertrieb hingegen über rechtlich selbstständige Tochterunternehmen, welche am Markt nach außen auftreten, spricht man von einer Konzernstruktur. Der Vertrieb in einer Konzernstruktur weist Ähnlichkeiten zu dem Vertrieb über Zweigniederlassungen auf. Im Innenverhältnis bestehen üblicherweise vertriebsrechtliche Bindungen zu der Muttergesellschaft, dies können wiederum Handelsvertreter- oder Vertragshändlerverträge sein.

Die anwaltliche Beratung und Vertretung im Vertriebsrecht erfolgt in der Regel durch Fachanwälte für Handels-und Gesellschaftsrecht oder auch durch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien.

 

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