Neuregelung im Familienrecht – Kabinett einigt sich auf Adoptionshilfegesetz

02.12.2019

Autoren

Rechtsanwalt

Bernfried Rose

Das Bundeskabinett hat am 06.11.2019 einen Gesetzentwurf zu einem neuen Adoptionshilfe-Gesetz beschlossen. Alle an einer Adoption Beteiligten sollen so künftig vor, während und nach einer Adoption besser beraten und unterstützt werden können.

Anpassung an Anforderungen der Vermittlungspraxis

Zwar sind die Zahlen der Adoptionen in Deutschland rückläufig. Dennoch steigen die Anforderungen an die Vermittlungspraxis, da auch immer mehr Kinder mit einem besonderen Fürsorgebedürfnis zur Adoption freigegeben werden. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt rund 3700 Kinder. Während der rechtliche Teil der Adoption mit dem Adoptionsbeschluss des zuständigen Familiengerichtes endet, geht es für die Beteiligten damit erst richtig los.

Diesen Herausforderungen will die Bundesregierung nun begegnen und künftig die Adoptiv-, aber auch die Herkunftsfamilien besser unterstützen. Um eine solche umfassendere Unterstützung der Familien vor, während und nach einer Adoption gewährleisten zu können, hat das Bundeskabinett nun den Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey kündigte an, dass durch den Gesetzesentwurf die gute, fachlich fundierte Beratung und Unterstützung durch die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland künftig abgesichert werde. Es gehe sowohl um einen selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Adoption, als auch um den verbesserte Austausch und Kontakt zu den Herkunftsfamilien. Giffey betont, dass dabei das Wohl der adoptierten Kinder an erster Stelle stehe.

Die vier Bausteine des Adoptionshilfe-Gesetzes

Der Gesetzentwurf  sieht im Wesentlichen in vier Bereichen Verbesserungen vor.
Zum einen sollen die an einer Adoption Beteiligten in allen Phasen einer Adoption besser beraten und unterstützt werden. Vor einer Adoption soll eine verpflichtende Beratung eingeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll eine weitergehende fachliche Beratung der Familien sicherstellen.

Weiter soll der Gesetzentwurf zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beitragen. Die vorhandenen Adoptionsvermittlungsstellen sollen Adoptiveltern dabei unterstützen, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Auch sollen die Vermittlungsstellen vor einer Adoption mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann.
Die Strukturen der Adoptionsvermittlung selbst sollen gestärkt werden, indem Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen im Familienrecht klarer geregelt werden. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen durch einen konkreten Aufgabenkatalog Klarheit über ihre Aufgabenbereiche bekommen. Mittels eines Kooperationsangebotes soll der fachliche Austausch und die Vernetzung zu anderen Beratungsstellen aus anderen Bereichen der Familienberatung gefördert werden.

Besonderes Augenmerk auf Auslandsadoptionen

Schließlich soll ein Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen Kinder besser schützen. Auslandsadoptionen sollen nach Umsetzung der Neuerungen im Familienrecht nur noch möglich sein, wenn sie durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. Dabei wird besonderes Augenmerk auch auf die Einhaltung internationaler Schutzstandards gelegt.
Ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüssen soll ebenfalls für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sorgen. So sollen deutsche Standards bei einer Adoption auch bei Adoptionen aus dem Ausland gewahrt bleiben. Sind diese Voraussetzungen dagegen nicht erfüllt, scheitert eine solche Auslandsadoption nach deutschem Familienrecht.

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