Chancen und Risiken von DiGa-Startups

originally published: 06/02/2022 14:58, updated: 31/05/2022 17:05
Chancen und Risiken von DiGa-Startups
Gesetze

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Rechtsanwalt

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Handels- und Gesellschaftsrecht
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EN, DE,

Author’s summary by Dr. Boris Jan Schiemzik

Gesetzesänderungen ermöglichen Apps auf Rezept

Haben Sie schon einmal etwas von Apps auf Rezept gehört? Seit den Gesetzesänderungen im vergangenen Jahr sollen solche neuen Geschäftsmodelle im digitalen Gesundheitsmarkt nun möglich sein. Neugründer sind fest davon überzeugt, dass diese digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) eine Anzahl von mindestens 70 Millionen Kunden erreichen könnten und damit ein garantierter Weg zum Erfolg sein würden. 

Welche Chancen und Risiken stehen potenziellen Gründern wirklich bevor?

BfArM kann digitale Gesundheitsanwendungen zertifizieren

Die Einführung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) soll Deutschland als Innovationsstandort einen Booster verschaffen. Damit die digitalen Gesundheitsanwendungen auch von Medizinern verschrieben werden und von der Krankenkasse übernommen werden können, ist es den DiGa-Startups seit letztem Jahr möglich, ihre Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zertifizieren zu lassen. 

Der Anforderungskatalog für zertifizierte DiGas ist umfangreich, der Anwendungsbereich dagegen beschränkt. Diagnose-Anwendungen dürfen die Apps auf Rezept beispielsweise nicht enthalten. 

Startups müssen sich den Platz in der Healthcare-Szene erkämpfen

Zu den Hürden, welche von den DiGa-Startups überwunden werden müssen, gehört zunächst die Etablierung, um den Bekanntheitsgrad der digitalen Gesundheitsanwendungen unter den Ärzten zu steigern und deren Vertrauen zu gewinnen. Denn ohne Verschreibung eines Mediziners übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Patienten nicht. 

Es kann zur Herausforderung werden, sich gegen die großen Pharmakonzerne durchzusetzen, welche bereits in der Healthcare-Szene etabliert sind. Da Startups häufig nur beschränkt Geld und Zeit zur Verfügung haben, stellt die Ressourceneinteilung die fast größte Hürde dar. Aber wie sagt man so schön: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.

Augen auf bei der Investorenwahl im Gesundheitswesen 

Gründer im Gesundheitswesen können außerdem Probleme bekommen, wenn sie auf Venture Capital (VC)-Investoren treffen. Diese wünschen sich von (potenziellen) Investitionen regelmäßig ein schnelles Wachstum von einem Ausmaß, das eine Entwicklung im Gesundheitsbereich nur selten vorweisen kann. In der Healthcare-Branche bedürfen die Entwicklungen für medizinische Lösungen umfangreicher und langwieriger Forschungen.

DiGa-Startups und Gründer sollten sich eher an strategische Investoren wenden, welche das Vorhaben bei Kommerzialisierungs,- Zertifizierungs,- Internationalisierungs,- oder Distributions-Problemen unterstützen können. Von Vorteil ist es besonders, wenn sich Investoren mit dem Healthcare-Makt, den Entwicklungszyklen sowie dem Medizinrecht auskennen. Dann ist der Weg geebnet für eine Synergiebeziehung, die größtmögliches Potenzial entfalten kann.

DiGa-Startups – die Goldgräber von morgen

Alles in allem kann man davon ausgehen, dass DiGa-Startups großes Potenzial besitzen, vorausgesetzt sie sind bereit mit Blut, Schweiß und Tränen dafür zu arbeiten. Sobald sie sich einen eigenen Platz und eigenes Vertrauen im Gesundheitswesen erarbeitet haben, steht ihnen grundsätzlich nichts mehr im Weg, was sie aufhalten könnte.

Benötigen Sie Beratung im Zusammenhang mit ihrem Startup, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/diga-health-tech-startup-digitale-gesundheitsanwendung-medical-app.html

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