Vertragsvereinbarung: Verzicht auf spezielle Anforderungen für Bauleistungen ist kein Verzicht auf Qualität

published on 11/04/2007 00:16
Vertragsvereinbarung: Verzicht auf spezielle Anforderungen für Bauleistungen ist kein Verzicht auf Qualität
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat jetzt eine Klarstellung für Verträge getroffen, die für die einzelnen Bauleistungen keine speziellen Anforderungen vorsehen. Nach der Entscheidung müssen auch diese Bauleistungen bestimmte Qualitätsmerkmale einhalten. So müssen sie zumindest den Regeln der Technik, den gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen genügen. Ist dies nicht der Fall, gilt die Bauausführung als mangelhaft (OLG Brandenburg, 4 U 137/05).

 

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28/07/2010 14:18

eine solche Vereinbarung in AGB ist zulässig - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
26/10/2011 10:35

Verlangt der Auftraggeber bestimmte Arbeiten, muss ihn der Auftragnehmer darauf hinweisen, wenn diese Leistungen möglicherweise sinnlos oder überflüssig sind
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