Onlinescheidung

14.10.2013

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Scheidung online | Aufhebung der Ehe | Rechtsanwalt Berlin-Mitte
Die Onlinescheidung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Scheidung unkompliziert abzuwickeln.

Bereits an dieser Stelle der ausdrückliche Hinweis: Das Portal der Onlinescheidung dient zur vereinfachten Bearbeitung und ist nur dann für Sie geeignet, wenn Sie von Ihrem Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und Sie beide darüber einig sind, das Scheidungsverfahren einleiten zu wollen und auch über eine Regelung der Scheidungsfolgen einig sind.

Sie ist nur dann sinnvoll, wenn hinsichtlich der Scheidungsfolgen Einigkeit über Fragen des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts, der Zahlung von Kindes- bzw. Ehegattenunterhalt sowie die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem Hausrat besteht.

Sofern zwischen den Ehegatten über einen dieser Punkte Streit besteht ist die Onlinescheidung nicht der richtige Weg. Vereinbaren Sie dann bitte einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch unserer Kanzlei.

 

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