Arbeitsrecht: Auszubildende kann während der Probezeit gekündigt werden

published on 27/10/2010 17:05
Arbeitsrecht: Auszubildende kann während der Probezeit gekündigt werden
Gesetze
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary

Nach dem Berufsbildungsgesetz kann das Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin 

Ein besonderer Kündigungsgrund ist nicht erforderlich.

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Geklagt hatte eine Auszubildende, der innerhalb der Probezeit gekündigt worden war. Der Arbeitgeber begründete die Kündigung mit der mangelnden Eignung der Auszubildenden. Diese sei ohne Absprache mit dem Arbeitgeber zur Beerdigung ihres plötzlich verstorbenen Vaters in die Türkei gereist und erst eine Woche später wieder zurückgekommen.

Das LAG wies die Kündigungsschutzklage der Auszubildenden ab. Die Richter verwiesen darauf, dass innerhalb der Probezeit kein besonderer Kündigungsgrund erforderlich sei. Zu berücksichtigen sei zwar, dass der Ausbilder nicht beliebig kündigen könne. Dort, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes nicht zur Anwendung kämen, würden die Grundsätze von Treu und Glauben greifen. Sie seien so anzuwenden, dass der nach dem Grundgesetz gebotene Mindestschutz gewahrt werde. Im vorliegenden Fall sei aber nicht erkennbar, dass der Arbeitgeber seiner Eignungsbeurteilung einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt habe oder dass die Kündigung aus Gründen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes (z.B. Willkür, Maßregelungsverbot, Verstoß gegen die guten Sitten) unwirksam sein könnte (LAG Berlin-Brandenburg, 23 Sa 127/10).

 

Show what you know!
2 Gesetze

{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert
4 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

26/08/2010 19:36

bei Anhörung während der Probezeit ist eine Pauschalbegründung ausreichend - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsProbezeit
27/05/2009 09:01

Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat vor einer beabsichtigten Probezeitkündigung nicht das Lebensalter und die ihm bekannten Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers mit, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn die Kündigung wegen unzureichender Arbeitsleistung und mangelnder Bewährung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit erfolgt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsProbezeit
22/04/2008 17:01

Ein Kündigungsschreiben muss vom Kündigenden eingenhändig unterzeichnet sein, wobei die Paraphierung mit einem Namenskürzel nicht genügt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsProbezeit
06/03/2008 10:51

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsProbezeit
Artikel zu Probezeit