Insolvenzrecht in England: Ein Wegweiser
published on 23/06/2009 14:28
Insolvenzrecht in England: Ein Wegweiser
Gesetze
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Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Ausführungen zur Insolvenz in England & Wales inkl. der Rechtsprechung zu diesem Thema.
Einführung
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren
vom 29. Mai 2000 ist es möglich, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in einem EU Staat zu stellen, wenn die Schulden zum größten Teil bzw. gänzlich in einem anderen Staat entstanden sind. Insolvenz im englischen Recht sieht eine Restschuldbefreiung bereits nach einem Jahr vor; in Deutschland muss man dagegen sechs Jahre warten. Wenn ein Hauptinsolvenzverfahren in England eröffnet worden ist, müssen Insolvenzverfahren im europäischen Ausland (mit Ausnahme Dänemark) sich dem Verfahren in England fügen.
Analog zum Insolvenzverfahren in Deutschland, wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in England durch Medienanzeigen bekannt gemacht, wie zum Beispiel in der London Gazette, einer offiziellen Zeitschrift der englischen Regierung. Ein Insolvenzverfahren nach englischem Recht setzt voraus, dass der Antragsteller für mindestens 183 Tage seinen Wohnsitz in England oder Wales hatte. Trotz Restschuldbefreiung nach einem Jahr, kann es in England auch vorkommen, das Zahlungsauflagen noch zwei Jahre nach Restschuldbefreiung andauern.
Noch gefährlicher ist die Möglichkeit, das mittels einer Insolvenzauflage (Bankruptcy Restriction Order – BRO) der Insolvenzbeschlag bis zu 15 Jahren andauert. Dies geschieht, nach einer Anhörung vor Gericht, in der der Insolvenzverwalter (Official Receiver) geltend macht, dass der zahlungsunfähige Schuldner bzw. Antragsteller sich schuldhaft verhalten hat, und eine Gefahr für die Interessen der Gläubiger darstellt. Ein solches Verhalten muss aber gravierend sein, wobei der Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen grob missachtet bzw. eine unhaltbar extravagante Lebensweise betrieben haben muss.
Verlegung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen nach England
Man stellt Insolvenzantrag vor Gericht in England, erst nachdem der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (Center of Main Interests – COMI) in England bzw. Wales etabliert ist. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht, ob COMI in England/Wales liegt, auf der Grundlage folgender Faktoren:
Besteht kein Bedenken um das COMI[8], wird der High Court in London bzw. ein County Court[9] einen Insolvenzverwalter bestellen und das Insolvenzverfahren eröffnen. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse abzuwickeln und die Erträge an die Gläubiger zu verteilen. Hat der Schuldner ein Einkommen, kann der Insolvenzverwalter auch ein Teil davon in Beschlag nehmen und der Insolvenzmasse zuweisen.
Einschränkungen und Auflagen während des Verfahrens
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden dem Schuldner folgende Einschränkungen und Auflagen auferlegt: [10]
Vermögen des Schuldners - Die Insolvenzmasse
Die Insolvenzmasse ist das Gesamtvermögen des Schuldners, das von dem Insolvenzverwalter abzuwickeln ist. Mit einigen Ausnahmen schließt die Insolvenzmasse das ganze Vermögen des Schuldners ein, ob im direkten Besitz des Schuldners oder im Besitz von Dritten.
Eigentumspositionen, die der Antragsteller für eine andere Person treuhänderisch besitzt, fallen nicht in die Insolvenzmasse.
Der Schuldner rechnet damit, dass nichts von der Insolvenzmasse übrig bleibt (sonst hätte das Gericht den Insolvenzbeschluss nicht erlassen). Die Schulden, die nicht durch die Insolvenzmasse beglichen werden, sind Restschulden.
Ausnahmen von der Insolvenzmasse
Folgendes Eigentum darf der Schuldner beibehalten, es sei denn, der Insolvenzverwalter entscheidet, dass ein kostspieliger Gegenstand durch einen billigeren zu ersetzen ist: [11]
Möbel, Bettzeug und anderer Hausrat, die zum täglichen Leben des Antragsteller und seiner Familienangehörigen notwendig sind; und
Bücher, Werkzeuge, Fahrzeuge und andere Gegenstände zum persönlichen Gebrauch des Insolventen in seinem Beruf oder Gewerbe. Geschäftspapiere werden grundsätzlich im Beschlag genommen. Braucht der Schuldner diese Papiere, ist er wohlgeraten, vorab Kopien davon zu machen.
Gläubiger Moratorium
Gläubiger dürfen ab Insolvenzeröffnung keine Inkassomaßnahmen vornehmen. Dies gilt für Schulden in der Insolvenz, vor und nach Eröffnung und nach Restschuldbefreiung.[12]
Bedeutung für Immobilien
Grundsätzlich gehören Immobilien des Schuldners zum Insolvenzbeschlag. Der Insolvenzverwalter kann die Immobilie verkaufen. Gibt es Miteigentümer, wird der Kauferlös anteilig an sie ausbezahlt.
Das Wohnhaus des Schuldners, seiner Ehefrau oder geschiedenen Ehefrau (auch Lebensgefährtin) kann bis 12 Monaten nach Insolvenzeröffnung beibehalten werden, damit man eine andere Wohngelegenheit findet. [13]
Wenn aber der Insolvenzverwalter die Immobilie innerhalb von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung nicht verkauft hat, wird sie von der Insolvenzmasse ausgenommen.
Leibrenten, Lebensversicherung
Von der Insolvenzmasse ausgenommen sind von den englischen Steuerbehörden (HM Revenue & Customs) genehmigte Renten. Bei Berechnung von Einkommensbeschlägen (IPA bzw. IPO, siehe unten) werden Renten jedoch in Betracht gezogen. [14]
Der Barwert von Lebensversicherungen gehört zur Insolvenzmasse. [15]
Gültigkeit von Lizenzen, Zulassungen des Schuldners
Insolvenz kann zur Ungültigkeit einer Berufslizenz führen. Hier muss man bei der Behörde bzw. Stelle anfragen, die die Lizenz ausstellt. Hat die Lizenz einen Verkehrswert (z.B. bei käuflichen Betriebserlaubnissen), wird sie in Beschlag genommen.[16]
Firmen, Gesellschaften des Schuldners
Der Betreib eines Schuldners wird abgewickelt und die Arbeitnehmer entlassen.[17] Das Eigentum des Betriebs wird vom Insolvenzverwalter in Beschlag genommen.
Während des Insolvenzbeschlags kann der Schuldner aber selbständig erwerbstätig sein.
Einkommen des Schuldners
In Form eines durch das Gericht verfügten Einkommenspfandbefehl (Income Payments Order – IPO) [18] kann der Insolvenzverwalter eine Pfändung des Einkommens erreichen. Der Schuldner kann auch freiwillig eine Einkommenspfandübereinkunft (Income Payments Agreement – IPA)[19] mit dem Insolvenzverwalter vereinbaren.
Die Einkommenspfändung kann bis 36 Monaten nach Insolvenzeröffnung dauern, d.h. nach Eintritt der Restschuldbefreiung. [20] Verfügt der Schuldner nicht über genügend Einkommen, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wird das Einkommen zunächst nicht gepfändet.[21]
Der Anteil des Einkommens, das vom Insolvenzverwalter gepfändet wird, richtet sich nach dem sogenannten verfügbaren Einkommen (Disposable Income). Verfügbares Einkommen ist Nettoeinkommen (von allen Familienangehörigen im Wohnhaus), abzüglich angemessener Lebensunterhaltskosten (auch von allen Familienangehörigen im Wohnhaus). Eine der Aufgaben des Insolvenzverwalters besteht darin, über die Angemessenheit der Ausgaben zu entscheiden, wobei er die Ausführungen des Schuldners auch zu berücksichtigen.
Der Insolvenzverwalter hat einen gewissen Spielraum bei der Festlegung einer Einkommenspfändung. Die vorgeschlagenen, nicht festgeschriebenen, Prozentsätze für Pfändung des verfügbaren Einkommens, über die der Insolvenzverwalter im Einzelfall entscheidet[22], sind folgende:
Verfügbares Einkommen Prozentsatz
£100 to £240 - 50%
£250 to £340 - 60%
£350 to £490 - 66%
£500 to £600 - 70%
Beispiel: Familienettoeinkommen (d.h. nach Abzug Steuern und anderen Abgaben) im Monat beträgt £2.500,00. Lebensunterhaltkosten, für Miete, Lebensmittel, Strom, Wasser, Telefon, Kleidung, usw. sind £2.250,00. In diesem Fall wird das Einkommen um £150,00 pro Monat (£250,00 x 0.60) gepfändet.
Insolventenbeschränkungsbefehl und Insolventenbeschränkungsvereinbarung
Stellt das Gericht nach billigem Ermessen fest, dass der Schuldner sich in der Insolvenz schuldhaft verhalten hat, erlässt es, um Schutz der Allgemeinheit zu gewähren, einen Insolventenbeschränkungsbefehl (Bankruptcy Restriction Order - BRO)[23]. Diese Zivilklage wird innerhalb eines Jahres nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter erhoben, wenn sich der Schuldner nach seinem Ermessen in einer unverantwortlichen Weise verhalten hat.
Folgende Verhaltensweisen können zu einem Insolventenbeschränkungsbefehl führen: [24]
Liegt ein Insolventenbeschränkungsbefehl vor:
Verstoß gegen eine dieser Auflagen wird als Straftat geahndet.
Die Dauer des Insolventenbeschränkungsbefehl hängt von der Schuldhaftigkeit des Verhaltens ab. Nach englischer Rechtssprechung kommen folgenden Zeiträume in Frage[26]:
Die Insolventenbeschränkungsvereinbarung (Bankruptcy Restriction Undertaking – BRU) ist eine außergerichtliche Übereinkunft zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter, mit gleicher Rechtskraft wie der Insolventenbeschränkungsbefehl. Der Unterschied besteht nur darin, dass durch die Übereinkunft ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann.[27]
Das englische Gesetz sieht keine Wirkung eines BRO oder BRU im Ausland vor. Ein Schuldner in England dürfte Direktor einer Firma im Ausland sein, solange die Firma keine Geschäfte in England/Wales tätigt. Eine Rechtswirkung im Ausland könnte aber dadurch entstehen, dass das Recht im jeweiligen Land sich auf das englische BRO/BRU bezieht.[28]
Steuer
Ist ein Insolvenzverfahren in England anhängig, unterliegt der Schuldner und das Verfahren dem englischen Besteuerungsrecht. Steuerzahler in England sind in drei Staffeln gegliedert: 1) Hauptwohnsitz UK, 2) Wohnsitz UK und 3) Gewöhnlicher Wohnsitz UK.[29]
Wohnhafte Steuerzahler sind in dem UK mit ihren weltweit erzielten Einkünften auch steuerpflichtig, mit Abzug der Einkünften, die nicht in das UK eingebracht werden.
Steuerzahler mit gewöhnlichem Wohnsitz UK sind mit ihren weltweit erzielten Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn die Einkünfte nicht in die UK eingebracht wird.
Beziehung des COMI zu Steuerpflicht
Um das COMI nach England zu verlegen, wird der Schuldner zwangsläufig in einer der o.a. Kategorien von Steuerzahlern eingegliedert werden. In der Insolvenz wird es aber keinen Unterschied machen, in welcher Kategorie er sich befindet, weil der Insolvenzverwalter die weltweiten Einkünfte des Schuldners unter seiner Kontrolle hat. Auslandseinkünfte, die unter der Kontrolle des Insolvenzverwalters stehen, gelten als in das UK eingebracht, und sind daher in dem UK steuerpflichtig. Der Schuldner in England wird in dem UK mit seinen eltweit erzielten Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn die Einkünfte im Ausland bleiben würden.
Doppelbesteuerung
Der Schuldner ist im UK mit seinem weltweit erzielten Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig. Er kann in ähnlicher Weise auch in Deutschland steuerpflichtig sein.
Damit die gleichen Einkünfte nicht in beiden Ländern besteuert werden (Doppelbesteuerung), haben das UK und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.[30] Demnach werden Steuern, die an Gewinnen, Einkommen oder außerordentlichen Erträgen angefallen sind, den UK Steuern gutgeschrieben.[31]
Als Anhaltspunkte über die Höhe der Einkommensteuer in England: Für Menschen unter 65 ist der Freibetrag £6.475, Einkommensteuersätze sind 20% unter £37,400 und 40% bei £37,400 und höher.
Steuerpflicht bei Insolvenzeröffnung
Bis zu einem Jahr nach Insolvenzeröffnung wird dem Schuldner ein „Null“ Steuersatz (NT) angesetzt, mit der Bedeutung, dass der Insolvenzverwalter für Steuerzahlungen für das laufende Jahr bis zur Insolvenzeröffnung verantwortlich wird. Der Schuldner zahlt zunächst keine Steuer für den Rest des Steuerjahres. Dies bedeutet aber nicht, das der Schuldner nicht steuerpflichtig ist. Alle Gewinne, auch Sanierungsgewinne, die während dieser Null-Satz-Zeit erzielt werden, werden vom Steueramt dem Schuldner neu in Rechnung gestellt. Eventuell werden diese Steuerverpflichtungen durch einen IPA oder IPO bedient.
Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung tritt nach einem Jahr automatisch ein. Wenn kein BRO/BRU vorliegt, werden alle Einschränkungen auf den Schuldner aufgehoben.[32] Anhand eines IPO/IPA kann das Einkommen des Schuldners weitere zwei Jahre in Beschlag bleiben.
Wortlaut des englischen Insolvenzrechts von 1986, §281 Restschuldbefreiung lautet wie folgt: [33]
1. § 281 Restschuldbefreiung entlastet den Konkursschuldner von allen Schulden, die zur Insolvenz gehörten. Sie hat keine Wirkung auf
insbesondere hat Restschuldbefreiung keine Wirkung auf das Recht eines Gläubigers, seine Forderung [dem Insolvenzverwalter gegenüber] geltend zu machen (siehe 153.)
2. Restschuldbefreiung hat keine Wirkung auf das Zwangsvollstreckungsrecht eines Sicherungsgläubigers,
3. Restschuldbefreiung entlastet den Zahlungsunfähigen nicht von Bußgeldern, Beschlagnahmen[i] bzw. Schuldanerkenntnissen[ii], es sei denn, der Verstoß bezieht sich auf Steuerdelikten, und das Treasury der Befreiung zugestimmt hat.
4. In folgenden Fällen entlastet Restschuldbefreiung den Zahlungsunfähigen nur mit Zustimmung des Gerichts und mit solchen Auflagen, die das Gericht bestimmt:
5. Restschuldenbefreiung entlastet den Zahlungsunfähigen nicht von Schulden, die im Insolvenzverfahren gesetzlich nicht nachweisbar waren.
6. Restschuldbefreiung entlastet nur den Zahlungsunfähigen selber, nicht seine Mitgesellschafter, Mittreuhänder, Bürgen, oder bürgenähnlichen Personen.
Zum Verfasser
Rodri Thomas, Rechtspraktikant aus Wales, absolviert seine Referendarzeit bei Streifler & Kollegen, Berlin. Er ist Absolvent der Durham Universität (LLB Hons. Dunelm) und der Legal Practice Course der College of Law, York, England.
Deutsch von Edmund Rowan, Attorney at Law.
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[1] This case illustrates that the COMI of an individual is where they habitually reside if they do not work or where they work if in employment.
http://209.85.129.132/search?q=cache:7a0uIgXuw9kJ:www.mondaq.com/article.asp%3Farticleid%3D49948+Lawrence+Graham+LLP+centre+of+main+interests&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a -
[2] Paragraph 41.71 of the Insolvency Service Technical Manual - http://www.insolvency.gov.uk/freedomofinformation/technical/TechnicalManual/Ch37-48/chapter41/part5/part%205.htm#$35196
[3] Paragraph 41.72 – As above.
[4] Paragraph 41.73 – As above.
[5] Paragraph 41.74 – As above.
[6] Paragraph 41.75 – As above.
[7] Location of family was considered an important factor by Judge Howarth Skjevesland v Geveran Trading Company Limited [2002] EWHC 2898 (Ch) as quoted by Lord Justice Chadwick at paragraph 51 of Shierson v Vlieland-Boddy [2005] EWCA Civ 974 http://www.bailii.org/cgibin/markup.cgi?doc=/ew/cases/EWCA/Civ/2005/974.html&query=shierson&method=boolean
[8] Article 3(1) of the Council Regulation (EC) No 1346/2000 of 29 May 2000 on Insolvency Proceedings - http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:160:0001:0018:en:PDF
[9] According to the Insolvency Services’ Internal Technical Leaflet if you have the right to begin bankruptcy proceedings here and you reside outside England & Wales then you must present your bankruptcy petition to the High Court in London - http://www.insolvency.gov.uk/freedomofinformation/technical/foreignissues.htm
[10] Part 6, Page 8 of the Insolvency Service’ Guide to Bankruptcy - http://www.insolvency.gov.uk/pdfs/guidanceleafletspdf/guidetobankruptcy.pdf
[11] Part 7, page 8 – As above.
[12] Section 285(3) of the Insolvency Act 1986 as amended by the Enterprise Act 2002 - http://www.opsi.gov.uk/RevisedStatutes/Acts/ukpga/1986/cukpga_19860045_en_23#pt11-ch2-l1g297
[13] Page 3 of the “Will I lose my home?” leaflet by the Insolvency Service - http://www.insolvency.gov.uk/pdfs/guidanceleafletspdf/home.pdf
[14] Part 7e, page 11 of the Insolvency Service’s Guide to Bankruptcy –
http://www.insolvency.gov.uk/pdfs/guidanceleafletspdf/guidetobankruptcy.pdf
[15] Part 7f, page 11/12 – As above.
[16] Part 7g, page 11 – As above.
[17] Part 7h, page 12 – As above.
[18] S.310 of the Insolvency Act 1986 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?activeTextDocId=2519933
[19] S.310A of the Insolvency Act 1986 as amended by S.260 of the Enterprise Act 2002 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?activeTextDocId=2519933
[20] S.310(6) of the Insolvency Act 1986 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?activeTextDocId=2519933
[21] Page 5 of “the Income Payments Agreements and Income Payments Orders” leaflet - http://www.insolvency.gov.uk/pdfs/guidanceleafletspdf/ipoipa.pdf
[22] A general guide as to monthly income payments is provided on the bottom 3rd of the screen - http://www.insolvency.gov.uk/freedomofinformation/technical/incomepaymentordersagreements.htm
[23] The general background on Bankruptcy Restriction Orders is provided here - http://www.pitmans.com/admin/uploads/010%20bankruptcy%20restriction%20orders%20July%2006.pdf
[24] Section 2(2) of Schedule 4A of the Insolvency Act 1986 as amended by the Enterprise Act 2002 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?LegType=All+Legislation&searchEnacted=0&extentMatchOnly=0&confersPower=0&blanketAmendment=0&sortAlpha=0&PageNumber=0&NavFrom=0&parentActiveTextDocId=0&activetextdocid=2520858&versionNumber=1
[25] Parts 1 to 5 of Schedule 21 of the Enterprise Act 2002 - http://www.opsi.gov.uk/Acts/acts2002/ukpga_20020040_en_46#sch21
[26] Lord Justice Dillon in Re Sevenoaks Stationers (Retail) Ltd [1991] Ch 164. at page 174. as quoted in Secretary of State for Trade and Industry v Griffiths, Conway and Wassell 1997 EWCA Civ 3013 (16th December, 1997)
[27] Section 7 of Schedule 4A of the Insolvency Act 1986 as amended by the Enterprise Act 2002 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?LegType=All+Legislation&searchEnacted=0&extentMatchOnly=0&confersPower=0&blanketAmendment=0&sortAlpha=0&PageNumber=0&NavFrom=0&parentActiveTextDocId=0&activetextdocid=2520863&versionNumber=1
[28] Paragraph 41.67 of the Insolvency Service’ Technical Manual –
http://www.insolvency.gov.uk/freedomofinformation/index.htm
[29] Chapter 2 Residency, Chapter 3 Ordinarily Resident and Chapter 4 for Domicile http://www.hmrc.gov.uk/cnr/hmrc6.pdf
[30] Page 11 of the Digest of Double Taxation Treaties -
http://www.hmrc.gov.uk/cnr/dtdigest.pdf
[31] Article 187 of the Double Taxation Treaty between Germany and the United Kingdom DT8017 - http://www.hmrc.gov.uk/manuals/dtmanual/DT8017.htm
[32] Section 279 of the Insolvency Act 1986 as amended by the Enterprise Act 2002 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?activeTextDocId=2519933
[33]Part IX Bankruptcy, Chapter I, Commencement and duration of Bankruptcy; discharge.
[i] F210 (4A) Part 2, 3 or 4 of the Proceeds of Crime Act 2002.
[ii] (Engl.) Recognisanse: HMCS Legal Terms: “an undertaking before the Court by which a person agrees to comply with a certain condition, eg keep the peace/appear in court. A sum of money is normally pledged to ensure compliance .” Vergl. Selbständige Schuldanerkenntnis §781 BGB.
Einführung
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren
vom 29. Mai 2000 ist es möglich, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in einem EU Staat zu stellen, wenn die Schulden zum größten Teil bzw. gänzlich in einem anderen Staat entstanden sind. Insolvenz im englischen Recht sieht eine Restschuldbefreiung bereits nach einem Jahr vor; in Deutschland muss man dagegen sechs Jahre warten. Wenn ein Hauptinsolvenzverfahren in England eröffnet worden ist, müssen Insolvenzverfahren im europäischen Ausland (mit Ausnahme Dänemark) sich dem Verfahren in England fügen.
Analog zum Insolvenzverfahren in Deutschland, wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in England durch Medienanzeigen bekannt gemacht, wie zum Beispiel in der London Gazette, einer offiziellen Zeitschrift der englischen Regierung. Ein Insolvenzverfahren nach englischem Recht setzt voraus, dass der Antragsteller für mindestens 183 Tage seinen Wohnsitz in England oder Wales hatte. Trotz Restschuldbefreiung nach einem Jahr, kann es in England auch vorkommen, das Zahlungsauflagen noch zwei Jahre nach Restschuldbefreiung andauern.
Noch gefährlicher ist die Möglichkeit, das mittels einer Insolvenzauflage (Bankruptcy Restriction Order – BRO) der Insolvenzbeschlag bis zu 15 Jahren andauert. Dies geschieht, nach einer Anhörung vor Gericht, in der der Insolvenzverwalter (Official Receiver) geltend macht, dass der zahlungsunfähige Schuldner bzw. Antragsteller sich schuldhaft verhalten hat, und eine Gefahr für die Interessen der Gläubiger darstellt. Ein solches Verhalten muss aber gravierend sein, wobei der Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen grob missachtet bzw. eine unhaltbar extravagante Lebensweise betrieben haben muss.
Verlegung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen nach England
Man stellt Insolvenzantrag vor Gericht in England, erst nachdem der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (Center of Main Interests – COMI) in England bzw. Wales etabliert ist. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht, ob COMI in England/Wales liegt, auf der Grundlage folgender Faktoren:
- Ort der Hauptberufsausübung. Wenn der Schuldner nicht berufstätig ist, Ort des Hauptwohnsitzes. [1]
- Belege zum Wohnsitz in England, wie Mietvertrag, Telefonrechnungen die nachweisen, dass man von England aus telefonierte, Kreditkartenbelege über Ausgaben in England, Bankbelege über Bargeldabhebung in England, sowie andere Belege des Haushalts in England. [2]
- Wenn der Schuldner berufstätig ist, die Nationalversicherungsnummer (National Insurance Number – NIN) und Steuernummer, Belege über Einkommen, Arbeitsvertrag. [3]
- Ob der Schuldner noch in Deutschland angemeldet oder berufstätig ist. [4]
- Nachweise, dass der Schuldner den Gläubigern seinen Umzug nach England angezeigt hat, wann Anzeige stattgefunden hat. [5]
- Englischkenntnisse des Schuldners, besonders wenn Englisch für die Ausübung des Berufs wichtig ist. [6]
- Wenn der Schuldner verheiratet ist, ob Ehegatte bzw. Kinder mit ihm zusammenleben.[7]
Besteht kein Bedenken um das COMI[8], wird der High Court in London bzw. ein County Court[9] einen Insolvenzverwalter bestellen und das Insolvenzverfahren eröffnen. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse abzuwickeln und die Erträge an die Gläubiger zu verteilen. Hat der Schuldner ein Einkommen, kann der Insolvenzverwalter auch ein Teil davon in Beschlag nehmen und der Insolvenzmasse zuweisen.
Einschränkungen und Auflagen während des Verfahrens
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden dem Schuldner folgende Einschränkungen und Auflagen auferlegt: [10]
- Der Schuldner muss dem Insolvenzverwalter über seine Finanzen informieren. Dies bedeutet, er muss dem Insolvenzverwalter sämtliche Geschäftsbücher und Papiere aushändigen. Diese werden grundsätzlich nach der Insolvenz vernichtet.
- Der Schuldner muss dem Insolvenzverwalter sämtliche Aktiva und Passiva anzeigen.
- Alle Dokumentationen zu Vermögensposten aufbewahren und dem Insolvenzverwalter übergeben.
- Dem Insolvenzverwalter jedwede Wertsteigerung seines Vermögens anzeigen.
- Ab sofort die Benutzung von Kreditkarten einstellen und auf Zugriff zu Bank- und Bausparguthaben verzichten.
- Keine Kredite in Höhe von mehr als £500 aufnehmen, ohne den Kreditgeber über die Insolvenz zu informieren.
- Sämtliche Zahlungen an Gläubiger einstellen. Zahlungen an Gläubiger wird Aufgabe des Insolvenzverwalters.
- Auf Verlangen, über den Grund des Verschuldens vor Gericht aussagen.
- Ohne Genehmigung des Insolvenzgerichts, darf der Schuldner weder als Geschäftsführer einer Firma tätig sein, noch eine Kapitalgesellschaft gründen.
- Der Schuldner darf sein Gewerbe oder Geschäft unter einem anderen Namen nicht fortsetzen, ohne Zulieferern/Kunden den Namen anzuzeigen, mit dem der Schuldner Insolvenz beantragt hat.
- Der Schuldner darf keine Dispositionen über das Vermögen machen, über das der Insolvenzverwalter zwecks Auszahlung an Gläubigern, und zur Begleichung der Gebühren und Unkosten der Insolvenz, verfügt.
Vermögen des Schuldners - Die Insolvenzmasse
Die Insolvenzmasse ist das Gesamtvermögen des Schuldners, das von dem Insolvenzverwalter abzuwickeln ist. Mit einigen Ausnahmen schließt die Insolvenzmasse das ganze Vermögen des Schuldners ein, ob im direkten Besitz des Schuldners oder im Besitz von Dritten.
Eigentumspositionen, die der Antragsteller für eine andere Person treuhänderisch besitzt, fallen nicht in die Insolvenzmasse.
Der Schuldner rechnet damit, dass nichts von der Insolvenzmasse übrig bleibt (sonst hätte das Gericht den Insolvenzbeschluss nicht erlassen). Die Schulden, die nicht durch die Insolvenzmasse beglichen werden, sind Restschulden.
Ausnahmen von der Insolvenzmasse
Folgendes Eigentum darf der Schuldner beibehalten, es sei denn, der Insolvenzverwalter entscheidet, dass ein kostspieliger Gegenstand durch einen billigeren zu ersetzen ist: [11]
Möbel, Bettzeug und anderer Hausrat, die zum täglichen Leben des Antragsteller und seiner Familienangehörigen notwendig sind; und
Bücher, Werkzeuge, Fahrzeuge und andere Gegenstände zum persönlichen Gebrauch des Insolventen in seinem Beruf oder Gewerbe. Geschäftspapiere werden grundsätzlich im Beschlag genommen. Braucht der Schuldner diese Papiere, ist er wohlgeraten, vorab Kopien davon zu machen.
Gläubiger Moratorium
Gläubiger dürfen ab Insolvenzeröffnung keine Inkassomaßnahmen vornehmen. Dies gilt für Schulden in der Insolvenz, vor und nach Eröffnung und nach Restschuldbefreiung.[12]
Bedeutung für Immobilien
Grundsätzlich gehören Immobilien des Schuldners zum Insolvenzbeschlag. Der Insolvenzverwalter kann die Immobilie verkaufen. Gibt es Miteigentümer, wird der Kauferlös anteilig an sie ausbezahlt.
Das Wohnhaus des Schuldners, seiner Ehefrau oder geschiedenen Ehefrau (auch Lebensgefährtin) kann bis 12 Monaten nach Insolvenzeröffnung beibehalten werden, damit man eine andere Wohngelegenheit findet. [13]
Wenn aber der Insolvenzverwalter die Immobilie innerhalb von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung nicht verkauft hat, wird sie von der Insolvenzmasse ausgenommen.
Leibrenten, Lebensversicherung
Von der Insolvenzmasse ausgenommen sind von den englischen Steuerbehörden (HM Revenue & Customs) genehmigte Renten. Bei Berechnung von Einkommensbeschlägen (IPA bzw. IPO, siehe unten) werden Renten jedoch in Betracht gezogen. [14]
Der Barwert von Lebensversicherungen gehört zur Insolvenzmasse. [15]
Gültigkeit von Lizenzen, Zulassungen des Schuldners
Insolvenz kann zur Ungültigkeit einer Berufslizenz führen. Hier muss man bei der Behörde bzw. Stelle anfragen, die die Lizenz ausstellt. Hat die Lizenz einen Verkehrswert (z.B. bei käuflichen Betriebserlaubnissen), wird sie in Beschlag genommen.[16]
Firmen, Gesellschaften des Schuldners
Der Betreib eines Schuldners wird abgewickelt und die Arbeitnehmer entlassen.[17] Das Eigentum des Betriebs wird vom Insolvenzverwalter in Beschlag genommen.
Während des Insolvenzbeschlags kann der Schuldner aber selbständig erwerbstätig sein.
Einkommen des Schuldners
In Form eines durch das Gericht verfügten Einkommenspfandbefehl (Income Payments Order – IPO) [18] kann der Insolvenzverwalter eine Pfändung des Einkommens erreichen. Der Schuldner kann auch freiwillig eine Einkommenspfandübereinkunft (Income Payments Agreement – IPA)[19] mit dem Insolvenzverwalter vereinbaren.
Die Einkommenspfändung kann bis 36 Monaten nach Insolvenzeröffnung dauern, d.h. nach Eintritt der Restschuldbefreiung. [20] Verfügt der Schuldner nicht über genügend Einkommen, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wird das Einkommen zunächst nicht gepfändet.[21]
Der Anteil des Einkommens, das vom Insolvenzverwalter gepfändet wird, richtet sich nach dem sogenannten verfügbaren Einkommen (Disposable Income). Verfügbares Einkommen ist Nettoeinkommen (von allen Familienangehörigen im Wohnhaus), abzüglich angemessener Lebensunterhaltskosten (auch von allen Familienangehörigen im Wohnhaus). Eine der Aufgaben des Insolvenzverwalters besteht darin, über die Angemessenheit der Ausgaben zu entscheiden, wobei er die Ausführungen des Schuldners auch zu berücksichtigen.
Der Insolvenzverwalter hat einen gewissen Spielraum bei der Festlegung einer Einkommenspfändung. Die vorgeschlagenen, nicht festgeschriebenen, Prozentsätze für Pfändung des verfügbaren Einkommens, über die der Insolvenzverwalter im Einzelfall entscheidet[22], sind folgende:
Verfügbares Einkommen Prozentsatz
£100 to £240 - 50%
£250 to £340 - 60%
£350 to £490 - 66%
£500 to £600 - 70%
Beispiel: Familienettoeinkommen (d.h. nach Abzug Steuern und anderen Abgaben) im Monat beträgt £2.500,00. Lebensunterhaltkosten, für Miete, Lebensmittel, Strom, Wasser, Telefon, Kleidung, usw. sind £2.250,00. In diesem Fall wird das Einkommen um £150,00 pro Monat (£250,00 x 0.60) gepfändet.
Insolventenbeschränkungsbefehl und Insolventenbeschränkungsvereinbarung
Stellt das Gericht nach billigem Ermessen fest, dass der Schuldner sich in der Insolvenz schuldhaft verhalten hat, erlässt es, um Schutz der Allgemeinheit zu gewähren, einen Insolventenbeschränkungsbefehl (Bankruptcy Restriction Order - BRO)[23]. Diese Zivilklage wird innerhalb eines Jahres nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter erhoben, wenn sich der Schuldner nach seinem Ermessen in einer unverantwortlichen Weise verhalten hat.
Folgende Verhaltensweisen können zu einem Insolventenbeschränkungsbefehl führen: [24]
- Fehlende Mitwirkung des Schuldners mit dem Insolvenzverwalter bzw. Gericht.
- Betrug.
- Fehlende Rechenschaft für abhanden gekommenes Eigentum.
- Teilnahme an Glücksspielen bzw. Führen eines extravaganten Lebensstils.
- Schuldenmachen unmittelbar vor Insolvenzeröffnung.
- Das Tätigen riskanter Geschäfte unmittelbar vor Insolvenzeröffnung.
- Fehlende Lieferung von schon bezahlten Waren bzw. Dienstleistungen.
- Übermäßige Beiträge an Pensionskassen.
- Veräußerungen unter Verkehrswert.
- Fehlende Geschäftsbücher bzw. säumigeVorlage.
- Vernachlässigung vom Geschäft.
- Vorherige Insolvenz bei der der Schuldner innerhalb von sechs Jahren vor Eröffnung des jetzigen Verfahrens noch nicht von den Restschulden befreit war.
Liegt ein Insolventenbeschränkungsbefehl vor:
- Der Schuldner darf keine Kredite in Höhe von mehr als £500 aufnehmen, ohne den Kreditgeber über den Insolventenbeschränkungsbefehl zu informieren.
- Der Schuldner darf nur unter dem Namen an Rechtsgeschäfte teilnehmen, an den der Insolventenbeschränkungsbefehl erlassen wurde.
- Der Schuldner darf weder als Geschäftsführer einer Firma tätig sein, noch eine Kapitalgesellschaft gründen.[25]
Verstoß gegen eine dieser Auflagen wird als Straftat geahndet.
Die Dauer des Insolventenbeschränkungsbefehl hängt von der Schuldhaftigkeit des Verhaltens ab. Nach englischer Rechtssprechung kommen folgenden Zeiträume in Frage[26]:
- 2-15 Jahre, wenn Insolvenz durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.
- 6-10 Jahre, wenn Insolvenz durch Fahrlässigkeit und Eigennutz verursacht wurde.
- 11-15 Jahre, wenn Insolvenz durch betrug- bzw. verbrechenähnliche Handlungen verursacht wurde.
Die Insolventenbeschränkungsvereinbarung (Bankruptcy Restriction Undertaking – BRU) ist eine außergerichtliche Übereinkunft zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter, mit gleicher Rechtskraft wie der Insolventenbeschränkungsbefehl. Der Unterschied besteht nur darin, dass durch die Übereinkunft ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann.[27]
Das englische Gesetz sieht keine Wirkung eines BRO oder BRU im Ausland vor. Ein Schuldner in England dürfte Direktor einer Firma im Ausland sein, solange die Firma keine Geschäfte in England/Wales tätigt. Eine Rechtswirkung im Ausland könnte aber dadurch entstehen, dass das Recht im jeweiligen Land sich auf das englische BRO/BRU bezieht.[28]
Steuer
Ist ein Insolvenzverfahren in England anhängig, unterliegt der Schuldner und das Verfahren dem englischen Besteuerungsrecht. Steuerzahler in England sind in drei Staffeln gegliedert: 1) Hauptwohnsitz UK, 2) Wohnsitz UK und 3) Gewöhnlicher Wohnsitz UK.[29]
- Hauptwohnsitz UK
- Wohnsitz UK
Wohnhafte Steuerzahler sind in dem UK mit ihren weltweit erzielten Einkünften auch steuerpflichtig, mit Abzug der Einkünften, die nicht in das UK eingebracht werden.
- Gewöhnlicher Wohnsitz UK
- Aufenthalt länger als drei Jahre. Hierbei kann Wohnsitz UK in Status gewöhnlicher Wohnsitz UK umgewandelt werden.
- Wenn aus den Gesamtumständen zu schließen ist, dass man in dem UK länger als drei Jahre bleiben wird. Dies kann sich aus einen Miet- oder Arbeitvertrag ergeben, der für mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde.
- Wenn man auf vier Steuerjahren mehr als 91 Tage durchschnittlich im Jahr im UK wohnhaft war. Die Aufenthalte müssen mit dem UK zweckverbunden sein, z.B. mit Eigentum, Familie oder Arbeit im Inland geknüpft.
Steuerzahler mit gewöhnlichem Wohnsitz UK sind mit ihren weltweit erzielten Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn die Einkünfte nicht in die UK eingebracht wird.
Beziehung des COMI zu Steuerpflicht
Um das COMI nach England zu verlegen, wird der Schuldner zwangsläufig in einer der o.a. Kategorien von Steuerzahlern eingegliedert werden. In der Insolvenz wird es aber keinen Unterschied machen, in welcher Kategorie er sich befindet, weil der Insolvenzverwalter die weltweiten Einkünfte des Schuldners unter seiner Kontrolle hat. Auslandseinkünfte, die unter der Kontrolle des Insolvenzverwalters stehen, gelten als in das UK eingebracht, und sind daher in dem UK steuerpflichtig. Der Schuldner in England wird in dem UK mit seinen eltweit erzielten Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn die Einkünfte im Ausland bleiben würden.
Doppelbesteuerung
Der Schuldner ist im UK mit seinem weltweit erzielten Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig. Er kann in ähnlicher Weise auch in Deutschland steuerpflichtig sein.
Damit die gleichen Einkünfte nicht in beiden Ländern besteuert werden (Doppelbesteuerung), haben das UK und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.[30] Demnach werden Steuern, die an Gewinnen, Einkommen oder außerordentlichen Erträgen angefallen sind, den UK Steuern gutgeschrieben.[31]
Als Anhaltspunkte über die Höhe der Einkommensteuer in England: Für Menschen unter 65 ist der Freibetrag £6.475, Einkommensteuersätze sind 20% unter £37,400 und 40% bei £37,400 und höher.
Steuerpflicht bei Insolvenzeröffnung
Bis zu einem Jahr nach Insolvenzeröffnung wird dem Schuldner ein „Null“ Steuersatz (NT) angesetzt, mit der Bedeutung, dass der Insolvenzverwalter für Steuerzahlungen für das laufende Jahr bis zur Insolvenzeröffnung verantwortlich wird. Der Schuldner zahlt zunächst keine Steuer für den Rest des Steuerjahres. Dies bedeutet aber nicht, das der Schuldner nicht steuerpflichtig ist. Alle Gewinne, auch Sanierungsgewinne, die während dieser Null-Satz-Zeit erzielt werden, werden vom Steueramt dem Schuldner neu in Rechnung gestellt. Eventuell werden diese Steuerverpflichtungen durch einen IPA oder IPO bedient.
Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung tritt nach einem Jahr automatisch ein. Wenn kein BRO/BRU vorliegt, werden alle Einschränkungen auf den Schuldner aufgehoben.[32] Anhand eines IPO/IPA kann das Einkommen des Schuldners weitere zwei Jahre in Beschlag bleiben.
Wortlaut des englischen Insolvenzrechts von 1986, §281 Restschuldbefreiung lautet wie folgt: [33]
1. § 281 Restschuldbefreiung entlastet den Konkursschuldner von allen Schulden, die zur Insolvenz gehörten. Sie hat keine Wirkung auf
- die Befugnissen des Nachlassverwalters, oder
- die Durchführung der Bestimmungen dieses Titels
insbesondere hat Restschuldbefreiung keine Wirkung auf das Recht eines Gläubigers, seine Forderung [dem Insolvenzverwalter gegenüber] geltend zu machen (siehe 153.)
2. Restschuldbefreiung hat keine Wirkung auf das Zwangsvollstreckungsrecht eines Sicherungsgläubigers,
3. Restschuldbefreiung entlastet den Zahlungsunfähigen nicht von Bußgeldern, Beschlagnahmen[i] bzw. Schuldanerkenntnissen[ii], es sei denn, der Verstoß bezieht sich auf Steuerdelikten, und das Treasury der Befreiung zugestimmt hat.
4. In folgenden Fällen entlastet Restschuldbefreiung den Zahlungsunfähigen nur mit Zustimmung des Gerichts und mit solchen Auflagen, die das Gericht bestimmt:
- Schmerzensgelder, ob wegen Fahrlässigkeit, Belästigung oder Verletzung einer gesetzlich festgelegten bzw. vertraglich vereinbarten Pflicht. Dazu Schadensersatz unter Teil 1 des Verbraucherschutzgesetzes von 1987.
- Schulden die in einer Verfügung des Familiengerichts festgestellt sind.
5. Restschuldenbefreiung entlastet den Zahlungsunfähigen nicht von Schulden, die im Insolvenzverfahren gesetzlich nicht nachweisbar waren.
6. Restschuldbefreiung entlastet nur den Zahlungsunfähigen selber, nicht seine Mitgesellschafter, Mittreuhänder, Bürgen, oder bürgenähnlichen Personen.
Zum Verfasser
Rodri Thomas, Rechtspraktikant aus Wales, absolviert seine Referendarzeit bei Streifler & Kollegen, Berlin. Er ist Absolvent der Durham Universität (LLB Hons. Dunelm) und der Legal Practice Course der College of Law, York, England.
Deutsch von Edmund Rowan, Attorney at Law.
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Telefax 030-278740 59
[email protected]
[1] This case illustrates that the COMI of an individual is where they habitually reside if they do not work or where they work if in employment.
http://209.85.129.132/search?q=cache:7a0uIgXuw9kJ:www.mondaq.com/article.asp%3Farticleid%3D49948+Lawrence+Graham+LLP+centre+of+main+interests&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a -
[2] Paragraph 41.71 of the Insolvency Service Technical Manual - http://www.insolvency.gov.uk/freedomofinformation/technical/TechnicalManual/Ch37-48/chapter41/part5/part%205.htm#$35196
[3] Paragraph 41.72 – As above.
[4] Paragraph 41.73 – As above.
[5] Paragraph 41.74 – As above.
[6] Paragraph 41.75 – As above.
[7] Location of family was considered an important factor by Judge Howarth Skjevesland v Geveran Trading Company Limited [2002] EWHC 2898 (Ch) as quoted by Lord Justice Chadwick at paragraph 51 of Shierson v Vlieland-Boddy [2005] EWCA Civ 974 http://www.bailii.org/cgibin/markup.cgi?doc=/ew/cases/EWCA/Civ/2005/974.html&query=shierson&method=boolean
[8] Article 3(1) of the Council Regulation (EC) No 1346/2000 of 29 May 2000 on Insolvency Proceedings - http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:160:0001:0018:en:PDF
[9] According to the Insolvency Services’ Internal Technical Leaflet if you have the right to begin bankruptcy proceedings here and you reside outside England & Wales then you must present your bankruptcy petition to the High Court in London - http://www.insolvency.gov.uk/freedomofinformation/technical/foreignissues.htm
[10] Part 6, Page 8 of the Insolvency Service’ Guide to Bankruptcy - http://www.insolvency.gov.uk/pdfs/guidanceleafletspdf/guidetobankruptcy.pdf
[11] Part 7, page 8 – As above.
[12] Section 285(3) of the Insolvency Act 1986 as amended by the Enterprise Act 2002 - http://www.opsi.gov.uk/RevisedStatutes/Acts/ukpga/1986/cukpga_19860045_en_23#pt11-ch2-l1g297
[13] Page 3 of the “Will I lose my home?” leaflet by the Insolvency Service - http://www.insolvency.gov.uk/pdfs/guidanceleafletspdf/home.pdf
[14] Part 7e, page 11 of the Insolvency Service’s Guide to Bankruptcy –
http://www.insolvency.gov.uk/pdfs/guidanceleafletspdf/guidetobankruptcy.pdf
[15] Part 7f, page 11/12 – As above.
[16] Part 7g, page 11 – As above.
[17] Part 7h, page 12 – As above.
[18] S.310 of the Insolvency Act 1986 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?activeTextDocId=2519933
[19] S.310A of the Insolvency Act 1986 as amended by S.260 of the Enterprise Act 2002 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?activeTextDocId=2519933
[20] S.310(6) of the Insolvency Act 1986 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?activeTextDocId=2519933
[21] Page 5 of “the Income Payments Agreements and Income Payments Orders” leaflet - http://www.insolvency.gov.uk/pdfs/guidanceleafletspdf/ipoipa.pdf
[22] A general guide as to monthly income payments is provided on the bottom 3rd of the screen - http://www.insolvency.gov.uk/freedomofinformation/technical/incomepaymentordersagreements.htm
[23] The general background on Bankruptcy Restriction Orders is provided here - http://www.pitmans.com/admin/uploads/010%20bankruptcy%20restriction%20orders%20July%2006.pdf
[24] Section 2(2) of Schedule 4A of the Insolvency Act 1986 as amended by the Enterprise Act 2002 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?LegType=All+Legislation&searchEnacted=0&extentMatchOnly=0&confersPower=0&blanketAmendment=0&sortAlpha=0&PageNumber=0&NavFrom=0&parentActiveTextDocId=0&activetextdocid=2520858&versionNumber=1
[25] Parts 1 to 5 of Schedule 21 of the Enterprise Act 2002 - http://www.opsi.gov.uk/Acts/acts2002/ukpga_20020040_en_46#sch21
[26] Lord Justice Dillon in Re Sevenoaks Stationers (Retail) Ltd [1991] Ch 164. at page 174. as quoted in Secretary of State for Trade and Industry v Griffiths, Conway and Wassell 1997 EWCA Civ 3013 (16th December, 1997)
[27] Section 7 of Schedule 4A of the Insolvency Act 1986 as amended by the Enterprise Act 2002 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?LegType=All+Legislation&searchEnacted=0&extentMatchOnly=0&confersPower=0&blanketAmendment=0&sortAlpha=0&PageNumber=0&NavFrom=0&parentActiveTextDocId=0&activetextdocid=2520863&versionNumber=1
[28] Paragraph 41.67 of the Insolvency Service’ Technical Manual –
http://www.insolvency.gov.uk/freedomofinformation/index.htm
[29] Chapter 2 Residency, Chapter 3 Ordinarily Resident and Chapter 4 for Domicile http://www.hmrc.gov.uk/cnr/hmrc6.pdf
[30] Page 11 of the Digest of Double Taxation Treaties -
http://www.hmrc.gov.uk/cnr/dtdigest.pdf
[31] Article 187 of the Double Taxation Treaty between Germany and the United Kingdom DT8017 - http://www.hmrc.gov.uk/manuals/dtmanual/DT8017.htm
[32] Section 279 of the Insolvency Act 1986 as amended by the Enterprise Act 2002 - http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?activeTextDocId=2519933
[33]Part IX Bankruptcy, Chapter I, Commencement and duration of Bankruptcy; discharge.
[i] F210 (4A) Part 2, 3 or 4 of the Proceeds of Crime Act 2002.
[ii] (Engl.) Recognisanse: HMCS Legal Terms: “an undertaking before the Court by which a person agrees to comply with a certain condition, eg keep the peace/appear in court. A sum of money is normally pledged to ensure compliance .” Vergl. Selbständige Schuldanerkenntnis §781 BGB.
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Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist
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Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form.