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Bedrohungen über das soziale Netwerk Facebook rechtfertigen gerichtliche Anordnungen auf Gewaltschutz

von Rechtsanwalt Thomas Prange
03.04.2014

Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem April 2013 rechtfertigen Bedrohungen über das soziale Netzwerk Facebook eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. In dem von dem 2. Familiensenat entschiedenen Fall hatte
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