Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Sept. 2016 - M 12 S 16.31537
Gericht
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.
II.