OLGD I-16 U 196/13
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Beklagte verurteilt,
1.
an die Klägerin 20.050,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft M… „… mbH & Co. KG;
2.
an die Klägerin 17.850,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft C… … mbH & Co. KG;
3.
an die Klägerin vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.995,80 € brutto (1,8 Geschäftsgebühr aus 37.900,00 € zuzüglich Auslagenpauschale und MwSt) zu erstatten.
II.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Annahme der Abtretungen in Verzug ist.
III.
Die Kosten beider Rechtszüge werden der Beklagten auferlegt.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 37.900 €
1
D… S… Dr.P…
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