LGAR 4 O 380/12
Tenor
Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.
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Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.
3Aufgehoben durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.11.2013 (19 W 13/13).
4Gründe
5Die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgte irrtümlich. Da ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt wurde, ist das Verfahren nicht rechtshängig.
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