BGH KZR 36/14

bei uns veröffentlicht am18.05.2015

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers vom 30. April 2015 gegen den Beschluss des Senats vom 14. April 2015 wird zurückgewiesen. Der Senat hat die geltend gemachten Zulassungsgründe geprüft und sie für nicht durchgreifend erachtet. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371, 1372 m.w.N.) bedarf eine letztinstanzliche Entscheidung grundsätzlich keiner eingehenden Begründung. Auf dem Wege der Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer solchen Begründung nicht erzwingen.

Limperg                            Meier-Beck                            Raum

                   Deichfuß                                Strohn

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juni 2016 - XI ZR 268/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 268/15 vom 8. Juni 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:080616BXIZR268.15.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Grüneberg und Maihold

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Sept. 2015 - XI ZR 280/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR280/14 vom 2. September 2015 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Grüneberg und Maihold sowie die Richterinnen Dr. Menges u