Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2001 - V ZR 254/99
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZR 254/99
vom
31. Januar 2001
in dem Rechtsstreit
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 31. Januar 2001 durch den
Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Tropf, Prof. Dr. Krüger,
Dr. Lemke und Dr. Gaier
beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 21. Dezember 2000 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, daß die auf Seite 5 ausgesprochene Verurteilung der Beklagten wie folgt gefaßt wird: Die Beklagte wird weiter verurteilt, unter der Bedingung, daß der Kaufvertrag geschlossen wird, nach dessen Maßgabe an die Klägerin 205.325 DM zu zahlen, Zug um Zug gegen Auflassung des Kaufgrundstücks und Bewilligung der Eintragung der Beklagten als Eigentümerin in das Grundbuch.
Wenzel Tropf Krüger Lemke Gaier
Wenzel Tropf Krüger Lemke Gaier
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