Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2012 - 5 StR 495/12
published on 09.10.2012 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2012 - 5 StR 495/12
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Gericht
Richter
5 StR 495/12
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 9. Oktober 2012
in der Strafsache
gegen
wegen besonders schweren Raubes
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Oktober 2012
beschlossen:
Auf den Antrag der Nebenklägerin M. wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Juni 2012 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Nebenklägerin ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2012 wirksam zurückgenommen hat.
Sie hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Zur Begründung wird auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 28. September 2012 verwiesen.
Basdorf Schaal Dölp König Bellay
Es wird festgestellt, dass die Nebenklägerin ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2012 wirksam zurückgenommen hat.
Sie hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Zur Begründung wird auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 28. September 2012 verwiesen.
Basdorf Schaal Dölp König Bellay
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