Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2010 - 5 StR 475/09
published on 14.01.2010 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2010 - 5 StR 475/09
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Gericht
Richter
5 StR 475/09
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 14. Januar 2010
in der Strafsache
gegen
wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u. a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2010
beschlossen:
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und gerichtliche Auslagen seiner heute zurückgenommenen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Mai 2009 aufzuerlegen; er hat jedoch die durch das Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
Sofern die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht ebenfalls zurückgenommen sein sollte, wird hierüber das Kammergericht zu entscheiden haben.
Basdorf Raum Schaal Schneider König
Sofern die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht ebenfalls zurückgenommen sein sollte, wird hierüber das Kammergericht zu entscheiden haben.
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