Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2011 - 3 StR 53/11
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 53/11
vom
19. Mai 2011
in der Strafsache
gegen
1.
2.
3.
wegen zu 1. und 3.: Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
zu 2.: Beihilfe zum Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer
Menge u.a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Mai 2011 beschlossen: Der Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wird dahingehend berichtigt, dass das Beschlussdatum statt "12. April 2011" richtig "13. April 2011" lautet.
Becker Pfister von Lienen RiBGH Hubert ist wegen Urlaubs an der Mitwirkung verhindert. Schäfer Becker
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