Arbeitsgericht Bamberg Beschluss, 10. März 2015 - 3 Ca 669/14

10.03.2015
nachgehend
Arbeitsgericht Bamberg, 3 Ca 669/14, 19.06.2015

Gericht

Arbeitsgericht Bamberg

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 16.288,95 €, für den Vergleich auf 24.275,58 € festgesetzt.

Gründe

Zur Begründung der festgesetzten Werte für Verfahren und Vergleich wird zunächst auf die Verfügung vom 18.12.2014 verwiesen.

Abweichend hiervon wurde die Erledigung etwaiger Schadensersatzforderungen durch Ziffer 10 des Vergleichs unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen mit 1.500,- € streitwerterhöhend für den Vergleichswert berücksichtigt. Es ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte in der Vergangenheit bereits Schadensersatzforderungen gegen den Kläger geltend gemacht hatte. Dennoch wird mit der vergleichsweisen Regelung ein verbleibendes Risiko des Klägers ausgeschlossen, noch in Anspruch genommen zu werden. Unter Berücksichtigung auch der eingeschränkten rechtlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers erscheint es sachgerecht, den Ausschluss dieses Risikos hier mit 1.500,- € entsprechend der Hälfte im Verfahren bezifferter Schäden zu berücksichtigen.

Der hilfsweise gestellte Weiterbeschäftigungsantrag blieb für Verfahrens- und Vergleichswert unberücksichtigt. Hierzu wird zunächst auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 13.08.2014 (Az. 2 AZR 871/12) verwiesen. Die Parteien haben sich im Vergleich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verglichen. Die Gestaltung der Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wurde im Übrigen bereits im Rahmen der Freistellung mit einem Bruttomonatsgehalt berücksichtigt.

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bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

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