Amtsgericht Tirschenreuth Beschluss, 11. Dez. 2014 - 01 F 296/14

published on 11/12/2014 00:00
Amtsgericht Tirschenreuth Beschluss, 11. Dez. 2014 - 01 F 296/14
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Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Herabsetzung der Raten vom 10.12.2014 wird abgelehnt.

Gründe

Mit Beschluss vom 29.10.2014 wurde der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Es wurde eine monatliche Zahlung von 131 € angeordnet.

Nunmehr beantragt die Antragstellerin die Ratenhöhe zu reduzieren. Dies ist nach § 120 IV ZPO nur möglich, wenn sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse geändert hätten.

Dies ist jedoch nach dem Vortrag im Schriftsatz vom 10.12.2014 nicht der Fall.

Sollte das Gericht bei Bewilligung von einem zu hohen Einkommen ausgegangen oder Belastungen nicht berücksichtigt haben, wäre das durch eine Beschwerde gegen den Bewilligungsbeschluss zu rügen gewesen.

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published on 12/02/2015 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tirschenreuth vom 11.12.2014 (Az.: 01 F 296/14) wird zurückgewiesen. Gründe I. Das Familiengericht hat
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