Pendlerpauschale

11/12/2008 22:20

Mit der Pendlerpauschale/ Entfernungspauschale werden im deutschen Einkommensteuerrecht die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßigem Arbeitsplatz pauschaliert.

Arbeitnehmer können unabhängig von der Art des benutzten Verkehrsmittels seit dem 1. Januar 2004 0,30 € pro Entfernungskilometer (einzelner Fahrtweg) bis zu einem Betrag von 4 500 € im Jahr ohne Nachweis als Werbungskosten absetzen. Soll eine höhere Summe als 4 500 € geltend gemacht werden, sind die Beträge nachzuweisen.

Lesen Sie diesbezüglich auch folgenden Artikel: BVerfG: Abschaffung der Pendlerpauschale verfassungswidrig