Erbrecht
15/07/2006 22:01
Das Erbrecht ist sowohl als objektiv-rechtliches Institut als auch als Grundrecht des Einzelnen garantiert. (Art.14 Abs.1 S.1 GG; BVerfGE 67, 329, 340) Erbrecht meint die Summe aller Rechtsvorschriften, die sich mit den vermögensrechtlichen Fragen beim Tod eines Menschen befassen, die die mit dem Erbfall entstandene Rechtsstellung des Erben hinsichtlich aller auf ihn übergegangenen Rechte und Pflichten regeln. Nicht hierzu zählen das Erbschaftssteuerrecht und die Bestattungspflicht.