Altersteilzeit
03/08/2008 10:52
Die Altersteilzeit ist geregelt im Altersteilzeitgesetz. Sie eröffnet Arbeitnehmer/-innen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit ca. drei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren, über eine Reduzierung der Arbeitszeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten.
Verwirklicht wird diese Möglichkeit durch Halbtagsbeschäftigung oder Vollzeitarbeit im Wechsel mit Arbeitsfreistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Rhythmus.
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