WpIGAmtlich · § 5 UrhG
Wertpapierinstitutsgesetz
Rechtsstand: 09.04.2026Fundstelle: BGBl I 2021, 990Ausgefertigt: 12.05.2021
Gliederung
98 Vorschriften- Kapitel 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt
- Abschnitt 3Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
- Abschnitt 4Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente
- Kapitel 2Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen
- Kapitel 3Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen
- Kapitel 4Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Kapitel 5Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht
- Abschnitt 1Grundlagen der Solvenzaufsicht
- § 38 Anwendungsbereich
- § 39 Internes Kapital und liquide Mittel
- § 40 Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
- § 41 Interne Unternehmensführung
- § 42 Länderspezifische Berichterstattung
- § 43 Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements
- § 44 Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung
- § 45 Risikosteuerung
- § 46 Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
- Abschnitt 3Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
- § 49 Besondere Aufsichtsbefugnisse
- § 50 Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
- § 51 Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln
- § 52 Besondere Liquiditätsanforderungen
- § 53 Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
- § 54 Veröffentlichungspflichten
- § 55 Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
- Abschnitt 4Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
- Unterabschnitt 1Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
- § 56 Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- § 57 Informationspflichten in Krisensituationen
- § 58 Aufsichtskollegien
- § 59 Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
- § 60 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
- Unterabschnitt 2Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
- § 61 Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- § 62 Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
- § 63 Gemischte Finanzholdinggesellschaften
- Unterabschnitt 1Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
- Abschnitt 5Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat
- § 64 Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute
- § 65 Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute
- § 66 Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
- § 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern und Investmentholdinggesellschaften
- § 68 Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung
- § 69 Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken
- Abschnitt 1Grundlagen der Solvenzaufsicht
- Kapitel 6Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- Kapitel 7Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung
- Kapitel 8Maßnahmen bei Gefahr
- Kapitel 9Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen
- Kapitel 10Übergangsvorschriften