WpAVAmtlich · § 5 UrhG
Wertpapierhandelsanzeigeverordnung
Rechtsstand: 04.02.2026Fundstelle: BGBl I 2004, 3376Ausgefertigt: 13.12.2004
Gliederung
26 Vorschriften- Abschnitt 1Anwendungsbereich
- Abschnitt 2Anzeige von Verdachtsfällen
- Abschnitt 3Veröffentlichung von Informationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
- Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2Veröffentlichung von Insiderinformationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
- Unterabschnitt 3Veröffentlichung von Eigengeschäften und Mitteilung über die Veröffentlichung
- Unterabschnitt 5Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
- Unterabschnitt 6Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten
- Unterabschnitt 7Wahl des Herkunftsstaates
- Unterabschnitt 8Veröffentlichung zusätzlicher Angaben
- Abschnitt 4Inkrafttreten