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WoBindGAmtlich · § 5 UrhG

Wohnungsbindungsgesetz

Rechtsstand: 19.06.2020Fundstelle: BGBl I 1965, 954Ausgefertigt: 24.08.1965

Gliederung

39 Vorschriften
  1. Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
  2. Zweiter AbschnittBindungen des Verfügungsberechtigten
  3. Dritter AbschnittBeginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
  4. Vierter AbschnittEinschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
  5. Fünfter AbschnittSchlussvorschriften