WMVOAmtlich · § 5 UrhG
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
Rechtsstand: 19.06.2023Fundstelle: BGBl I 2001, 1297Ausgefertigt: 25.06.2001
Gliederung
46 Vorschriften- Abschnitt 1Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
- Abschnitt 2Wahl des Werkstattrats
- Unterabschnitt 1Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zeitpunkt der Wahlen
- Unterabschnitt 2Vorbereitung der Wahl
- § 13 Bestellung des Wahlvorstandes
- § 14 Aufgaben des Wahlvorstandes
- § 15 Erstellung der Liste der Wahlberechtigten
- § 16 Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten
- § 17 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
- § 18 Wahlausschreiben
- § 19 Wahlvorschläge
- § 20 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
- Unterabschnitt 3Durchführung der Wahl
- Abschnitt 3Amtszeit des Werkstattrats
- Abschnitt 4Geschäftsführung des Werkstattrats
- § 31 Vorsitz des Werkstattrats
- § 32 Einberufung der Sitzungen
- § 33 Sitzungen des Werkstattrats
- § 34 Beschlüsse des Werkstattrats
- § 35 Sitzungsniederschrift
- § 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats
- § 37 Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrats
- § 38 Sprechstunden
- § 39 Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats
- Abschnitt 4aFrauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
- Abschnitt 5Schlussvorschriften