UAGGebVAmtlich · § 5 UrhG
UAG-Gebührenverordnung
Rechtsstand: 07.08.2013Fundstelle: BGBl I 2002, 3503Ausgefertigt: 04.09.2002
Vorschriften
6 Vorschriften- § 1Gebühren und Auslagen
- § 2Widerspruch
- § 3Zurückweisung oder Zurücknahme eines ausschließlich gegen eine Festsetzung von Gebühren oder Auslagen gerichteten Widerspruchs
- § 4Widerruf und Rücknahme eines Verwaltungsaktes, Ablehnung und Rücknahme von Anträgen
- § 5Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung
- § 6Inkrafttreten, Außerkrafttreten