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TPGAmtlich · § 5 UrhG

Transplantationsgesetz

Rechtsstand: 12.05.2026Fundstelle: BGBl I 1997, 2631Ausgefertigt: 05.11.1997

Gliederung

55 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
  2. Abschnitt 2Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
  3. Abschnitt 3Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
  4. Abschnitt 3aGewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
  5. Abschnitt 4Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
  6. Abschnitt 5Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
  7. Abschnitt 5aTransplantationsregister
  8. Abschnitt 5bRichtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
  9. Abschnitt 6Verbotsvorschriften
  10. Abschnitt 7Straf- und Bußgeldvorschriften
  11. Abschnitt 8Schlussvorschriften