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RHiGRCAbkBekAmtlich · § 5 UrhG

Bekanntmachung über das deutsch-griechische Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts

Rechtsstand: 28.06.1939Fundstelle: RGBl II 1939, 848Ausgefertigt: 28.06.1939

Vorschriften

Für dieses Gesetz sind noch keine einzelnen Vorschriften hinterlegt.