LuftGerPVAmtlich · § 5 UrhG
Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Rechtsstand: 07.12.2021Fundstelle: BGBl I 2013, 293Ausgefertigt: 15.02.2013
Gliederung
17 Vorschriften- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuständige Stellen
- § 3 Einzelstückprüfung
- § 4 Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen
- § 5 Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer Stellen
- § 6 Anerkennung der Nachweise anderer Stellen über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
- § 7 Genehmigung von Kleinbetrieben
- § 8 Behebung von Mängeln des Musters
- Zweiter AbschnittEntwicklung und Herstellung
- Dritter AbschnittInstandhaltung
- Vierter AbschnittSchlussvorschriften