EVOAmtlich · § 5 UrhG
Eisenbahnverkehrs-Verordnung
Rechtsstand: 04.08.2023Fundstelle: BGBl I 2023, Nr. 208Ausgefertigt: 04.08.2023
Gliederung
16 Vorschriften- Abschnitt 1Beförderung von Personen und ihrem Gepäck
- § 3 Abweichungen in den Beförderungsbedingungen
- § 4 Sonderabmachungen
- § 5 Ausschluss von der Beförderung
- § 6 Erhöhtes Beförderungsentgelt
- § 7 Entwertung von Fahrausweisen durch den Reisenden
- § 8 Nachzahlung oder Erstattung bei falscher Höhe des Beförderungsentgelts
- § 9 Erstattung des Beförderungsentgelts bei Nichtnutzung des Fahrausweises
- § 10 Informationen über Fahrgastrechte bei Fahrt im Schienenpersonennahverkehr
- § 11 Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
- Abschnitt 2Aufbewahrung von Reise- und Handgepäck
- Abschnitt 3Schlussvorschriften