BioStoffVAmtlich · § 5 UrhG
Biostoffverordnung
Rechtsstand: 11.05.2026Fundstelle: BGBl I 2013, 2514Ausgefertigt: 15.07.2013
Gliederung
22 Vorschriften- Abschnitt 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
- Abschnitt 2Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
- Abschnitt 3Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
- § 8 Grundpflichten
- § 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
- § 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
- § 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- § 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- § 13 Betriebsstörungen, Unfälle
- § 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
- Abschnitt 4Erlaubnis- und Anzeigepflichten
- Abschnitt 5Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
- Abschnitt 6Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften