ArbSVAmtlich · § 5 UrhG
Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Rechtsstand: 17.12.2024Fundstelle: BGBl I 1989, 1071Ausgefertigt: 30.05.1989
Vorschriften
12 Vorschriften- § 1Bedarfsfeststellung, Bedarfsanmeldung
- § 2Zuständige Agentur für Arbeit
- § 3Erfassung des Bedarfs
- § 4Bedarfsdeckung, Grundsatz der Freiwilligkeit
- § 5Vorrangige Heranziehung Nichterwerbstätiger
- § 6Verteilung der Arbeitskräfte
- § 7Entscheidung der Agentur für Arbeit
- § 8Arbeitskräfteausschuss bei der Agentur für Arbeit
- § 9Arbeitskräfteausschüsse bei den durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit beauftragten Stellen
- § 10Weitere Aufgaben der Arbeitskräfteausschüsse und der Bundesagentur für Arbeit
- § 11Entschädigung und Auslagenerstattung
- § 12Inkrafttreten