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Strafverfolgungsbehörde

Staatsanwaltschaft Osnabrück

Kennung: sta-osnabrueck

Wofür ist die Staatsanwaltschaft Osnabrück zuständig?

Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über Anklage oder Einstellung (§ 152, § 160 StPO). Sie ist kein Gericht, sondern Strafverfolgungsbehörde — Strafanzeigen richten Sie hierher oder an die Polizei.
Zum Bezirk gehören achtundsiebzig Gemeinden mit zusammen rund neunhundertsechzehntausend Einwohnern. Die größten sind Osnabrück, Nordhorn, Lingen, Melle.

Anschrift und Kontakt

Kollegienwall 1
49074 Osnabrück

Telefon 0541 3150

Stammdaten

Instanz
StA

Anschrift und Kontaktdaten

Hausanschrift
Kollegienwall 1, 49074 Osnabrück
Telefon
0541 3150

Entscheidungen dieses Gerichts

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