Strafverfolgungsbehörde
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Kennung: sta-osnabrueck
Wofür ist die Staatsanwaltschaft Osnabrück zuständig?
Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über Anklage oder Einstellung (§ 152, § 160 StPO). Sie ist kein Gericht, sondern Strafverfolgungsbehörde — Strafanzeigen richten Sie hierher oder an die Polizei.
Zum Bezirk gehören achtundsiebzig Gemeinden mit zusammen rund neunhundertsechzehntausend Einwohnern. Die größten sind Osnabrück, Nordhorn, Lingen, Melle.
Anschrift und Kontakt
Kollegienwall 1
49074 Osnabrück
Telefon 0541 3150
Stammdaten
- Instanz
- StA
Anschrift und Kontaktdaten
- Hausanschrift
- Kollegienwall 1, 49074 Osnabrück
- Telefon
- 0541 3150
Entscheidungen dieses Gerichts
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