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Gericht

GmSOGB

Kennung: gmsogbAmtlich · § 5 UrhG

Wofür ist das GmSOGB zuständig?

Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entscheidet, wenn ein oberster Gerichtshof in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen abweichen will (§ 2 RsprEinhG). Er sichert die Einheitlichkeit der Rechtsprechung über die fünf Gerichtsbarkeiten hinweg.

Rechtsprechung

2 Entscheidungen dieses Gerichts aus den Jahren 2010 bis 2012 sind auf ra.de in deutscher Sprache abrufbar.

Stammdaten

Sitz
Karlsruhe (tagt beim BGH)
Instanz
Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des BundesArt 95 Abs 3 GG
Übergeordnet
—

Entscheidungen dieses Gerichts

Eine Auswahl von 2 aus 2 Entscheidungen dieses Gerichts — alphabetisch, nicht chronologisch (einen Endpunkt für „die neuesten“ gibt es nicht). Jede weitere über die Suche.

Entscheidungen nach Jahrgang

Jeder Jahrgang fuehrt zu allen Entscheidungen dieses Gerichts aus dem Jahr. Die Zahl ist die Menge, keine Bewertung.