Herr Wolfgang Schlick, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

Gericht
Wolfgang Schlick, geboren am 29. März 1950 in Steinwenden (Rheinland-Pfalz), war von 1994 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Juli 2015 Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Er gehörte dem III. Zivilsenat an, der unter anderem für das Amtshaftungsrecht, das öffentliche Entschädigungsrecht sowie das Auftrags- und Maklerrecht zuständig ist. Ab dem 17. Dezember 2003 übernahm er den Vorsitz dieses Senats und leitete zudem den Senat für Notarsachen. Am 1. Juli 2009 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt.
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Schlick 1978 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein.Er war zunächst als Richter auf Probe beim Amtsgericht Ludwigshafen sowie den Landgerichten Frankenthal und Kaiserslautern tätig. 1982 wurde er zum Richter am Landgericht Kaiserslautern ernannt. Von 1983 bis 1985 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken im Jahr 1986 war er bis 1994, unterbrochen durch mehrere kurze Abordnungen an das Thüringische Justizministerium, erneut an das Justizministerium Rheinland-Pfalz abgeordnet.
Während seiner Amtszeit am Bundesgerichtshof wirkte Schlick an zahlreichen bedeutenden Entscheidungen mit, insbesondere im Bereich des Staatshaftungsrechts. Er war zudem Autor von Kommentaren zum Nachbarrecht in Thüringen und Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2015 wurde ihm zu Ehren eine Festschrift veröffentlicht.

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