Herr Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat

Gericht
Dr. Wolfgang Ball (*12. November 1948 in Neunkirchen/Saar) war von Juli 2006 bis zum 31. Januar 2014 Vorsitzender Richter im VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der insbesondere für Kauf- und Wohnraummietrecht sowie Leasingrecht zuständig ist.
Seine juristische Laufbahn begann mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes (ab 1967). 1975 trat er in den höheren Justizdienst von Rheinland-Pfalz ein und wurde 1978 Richter am Amtsgericht Pirmasens. Nach Stationen am Landgericht und von 1983 bis 1991 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken wurde Ball 1991 zum BGH berufen.
Im VIII. Zivilsenat prägte er maßgeblich die Rechtsprechung in Konsum- und Mietrecht, u. a. in Verfahren wie VIII ZR 225/07 (Urteil vom 15. Juli 2009) und VIII ZR 14/12 (Beschluss vom 12. Dezember 2012. Parallel dazu war er 1998–2006 Mitglied des Kartellsenats, 2001–2004 Präsidialrichter, sowie Richter der Berufungskammer der Zentralkommission für Rheinschifffahrt in Straßburg.
Ball publizierte zahlreiche Fachbeiträge – insbesondere zum gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrecht – und lehrte als Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes. Darüber hinaus wurde er in Gesetzgebungsverfahren zu Schuldrechtsmodernisierung und ZPO-Reform als Experte hinzugezogen und war regelmäßig Redner auf Deutschen Juristentagen.
Nach Ende seiner BGH-Karriere engagiert sich Ball weiterhin: Er ist „Ombudsmann Immobilien“ im Immobilienverband IVD (seit 2015) und arbeitet als Of Counsel bei Tiefenbacher Rechtsanwälte. Sein Einsatz hat nicht nur die höchstrichterliche Rechtsprechung im Miet- und Leasingrecht geprägt, sondern auch das Vertrauen in außergerichtliche Konfliktlösungen gestärkt.

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