Herr Dr. Wilhelm-Albrecht Achilles, Richter am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat
Gericht
Dr. Wilhelm‑Albrecht Achilles (*27. November 1952 in Braunschweig) war von dem 1. November 2007 bis zum 31. Mai 2018 Richter am Bundesgerichtshof und nahm dort im VIII. Zivilsenat das Amt eines stellvertretenden Vorsitzenden wahr. Dieser Senat befasst sich primär mit Fragen des Kaufrechts, Leasing- und Wohnraummietrechts.
Nach dem Studium (1973–1978) und der Promotion 1984 in Göttingen zur Aufsicht kirchlicher Stiftungen trat Achilles 1982 in den höheren Justizdienst Niedersachsens ein. Zwischen 1982 und 1985 war er Richter auf Probe beim Landgericht Braunschweig, gefolgt von einer festen Ernennung 1985. 1993 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Braunschweig ernannt, wo er zunächst Familiensenate und später den 2. Zivilsenat für gewerblichen Rechtsschutz leitete. 2004 folgte die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am OLG in Braunschweig.
Am 1. November 2007 trat Achilles sein Amt am Bundesgerichtshof an. Während seiner Amtszeit war er von Januar bis Juni 2009 zudem Mitglied im interimistischen Xa-Zivilsenat. Von Juli 2010 bis Dezember 2011 gehörte er dem Präsidialrat des BGH an. 2016 wurde er zum Honorarprofessor für Internationales Kaufrecht an der Universität Göttingen ernannt und lehrt seither regelmäßig.Innerhalb des VIII. Zivilsenats wirkte Achilles an bedeutenden Entscheidungen mit – etwa dem Urteil VIII ZR 212/07 vom 11. Mai 2010, in dem es um Geltendmachung und Auslegung des UN-Kaufrechts (CISG) ging. Ebenfalls unter seiner Beteiligung wurde am 28. Mai 2014 im Verfahren VIII ZR 410/12 der „contra proferentem“-Grundsatz im internationalen Kaufrecht präzisiert.
Wissenschaftlich geprägt ist Achilles durch seine Dissertation (1984, Göttingen) und seine Herausgeberschaft mehrerer Standardwerke, u. a. dem „Kommentar zum UN‑Kaufrecht (CISG)“ (2000) sowie dem „Kommentar zum GmbH‑Gesetz“ (2005). Seine Lehrtätigkeit in Göttingen seit 2010 unterstreicht seinen Ruf als international versierter Dozent.
Nach Erreichen der Altersgrenze am 31. Mai 2018 schied Achilles aus dem Bundesgerichtshof aus. Sein Wirken bleibt jedoch präsent – durch seine präzise Rechtsprechung, seine Lehr- und Publikationstätigkeit sowie die sensibles Umsetzung internationaler Kaufrechtsstandards im deutschen Zivilrecht.
Dr. Achilles hat mit viel Einsatz die Integration internationalen Kaufrechts (CISG) in die deutsche Rechtsprechung gestärkt. Seine Entscheidungen im VIII. Zivilsenat sind juristisch präzise und praxistauglich konzipiert. Als wissenschaftlicher Begleiter und Lehrender hat er maßgeblich dazu beigetragen, das Verständnis und die Anwendung des UN-Kaufrechts im deutschsprachigen Raum nachhaltig zu festigen.