Herr Prof. Dr. Thomas Wagenitz, Richter am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat

Herr Prof. Dr. Thomas Wagenitz, Richter am Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Thomas Wagenitz (*24. Dezember 1945 in Berlin) wurde im Januar 1999 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem XII. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis zu seiner Pensionierung Ende Dezember 2010 angehörte. Dieser Senat ist zuständig für Familien- und Erbrecht, ehevertragliche Auseinandersetzungen und Versorgungsausgleich – besonders als sog. „Väterentsorgungssenat“ bekannt.

Wagenitz studierte an der Freien Universität Berlin und legte 1974 sein zweites Staatsexamen ab. Von 1975 bis 1999 prägte er das Bundesministerium der Justiz, u. a. als Leiter des Grundsatzreferats für Familien- und Erbrecht. Bereits 1999 wurde er Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Am BGH gestaltete Wagenitz maßgeblich die Familienrechtsprechung. Unter seiner Beteiligung wurden zentrale Entscheidungen zum Ehegüter-, Unterhalts- und Kindschaftsrecht getroffen, u. a. zur Verfassungswidrigkeit der früheren Barwertverordnung und zur Wirksamkeit von Patientenverfügungen. Ein Grundsatzurteil zur Barwertverordnung leitete eine umfassende Neuordnung des Versorgungsausgleichs ein.

Er veröffentlichte regelmäßig in der FamRZ, verfasste Beiträge zum Ehe- und Kindschaftsrecht (z. B. zur Patientenverfügung 2005) und ist dort seit 1996 Mitherausgeber.

Prof. Wagenitz war ein Säulenrichter des XII. Zivilsenats. Seine Arbeit am Versorgungsausgleich und zu Patientenverfügungen zeigt akademische Tiefe und gesellschaftliche Relevanz. Seine Doppelrolle als Richter und Hochschullehrer belegt eine außergewöhnliche Wechselwirkung von Wissenschaft und höchstrichterlicher Praxis – ein bleibendes Erbe in der Entwicklung des Familienrechts.

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