Frau Dr. Ruth Rissing-van Saan, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Frau Dr. Ruth Rissing-van Saan, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Ruth Rissing-van Saan (*25. Januar 1946 in Neuss) war Richterin am Bundesgerichtshof und übernahm im Jahr 2002 den Vorsitz des 2. Strafsenats, nachdem sie dort bereits seit 1989 tätig war. Zuvor war sie Mitglied sowie ab 1998 stellvertretende Vorsitzende des 3. Strafsenats (Staatsschutzsachen). Sie trat mit Ablauf des 31. Januar 2011 in den Ruhestand.

Schon 2007 wurde sie darüber hinaus Vorsitzende des Dienstgerichts des Bundes, hinzu kam 1998 die Mitgliedschaft im Großen Senat für Strafsachen. 2002–2006 war sie außerdem Mitglied im Präsidialrat des BGH.

Während ihrer Präsidentschaft im 2. Strafsenat fielen mehrere wegweisende Entscheidungen: Dazu zählt das Urteil zum Fall des „Kannibalen von Rotenburg“, die Rechtsprechung im Siemens-Korruptionsskandal und eine prägende Entscheidung zur passiven Sterbehilfe („Sterbehilfefall Fall Putz“, BGHSt 55, 191 von 2010). Für ihr Engagement in der darauf aufbauenden Entscheidung zur Palliativmedizin erhielt sie 2017 den Heinrich-Pera-Preis.

Parallel zur richterlichen Tätigkeit lehrte Rissing‑van Saan an der Ruhr-Universität Bochum als Honorarprofessorin (seit 2008) und wirkte als Mitherausgeberin des Leipziger Kommentars zum StGB. Sie war zudem Vorsitzende des Bildungswerks Die Hegge im Warburger Land und engagierte sich im Stiftungsrat der Deutschen Palliativ-Stiftung. Prof. Dr. Rissing-van Saan war eine der prägenden Richterpersönlichkeiten am BGH im Strafrecht – mit klarer Haltung in ethisch sensiblen Verfahren wie der Sterbehilfe. Ihre richterliche Arbeit, ihr Lehramt und ihre publizistische Rolle im Leipziger Kommentar machen sie zu einer herausragenden Juristin, deren Wirkung weit über die Justiz hinausreicht.

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