Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat

Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch war von 2002 bis 2021 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehörte dem V. Zivilsenat an, der für das Grundstücks-, Wohnungseigentums- und Nachbarrecht zuständig ist. Sie ist Honorarprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitherausgeberin der Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR). 

Vita

Geboren am 5. Oktober 1957 in Bonn, studierte Johanna Schmidt-Räntsch Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und promovierte 1983. Nach ihrer Promotion war sie kurzzeitig als wissenschaftliche Assistentin tätig. Im August 1984 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wurde 1987 zur Richterin am Landgericht Bonn ernannt. 1991 wechselte sie in das Bundesministerium der Justiz, wo sie als Referatsleiterin für das Sachen- und Schuldrecht tätig war. Dort war sie unter anderem für den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes im Jahr 2001 verantwortlich. 

Tätigkeit am Bundesgerichtshof

Am 29. Juli 2002 wurde Schmidt-Räntsch zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem V. Zivilsenat zugewiesen. Sie war zudem Mitglied des XIII. Zivilsenats, der sich mit dem Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit befasst. Während ihrer Amtszeit prägte sie maßgeblich die Rechtsprechung im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. So war sie an der Entwicklung der Rechtsprechung zur teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt, die 2005 vom BGH anerkannt und 2007 gesetzlich verankert wurde. 

Darüber hinaus engagierte sie sich in der juristischen Fortbildung und veröffentlichte zahlreiche Fachbeiträge, unter anderem zum Erbbaurecht und zur Abschiebungshaft im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention. 

Persönliches

Im Jahr 2014 machte Johanna Schmidt-Räntsch ihre Transidentität öffentlich bekannt und unterzog sich geschlechtsangleichenden Maßnahmen. Sie ist damit die erste offen transgeschlechtliche Richterin am Bundesgerichtshof.

Seit dem 1. September 2021 ist sie Kontrollbeauftragte beim Unabhängigen Kontrollrat, der die Nachrichtendienste des Bundes überwacht. 

Schmidt-Räntsch ist mit der Juristin Annette Schmidt-Räntsch verheiratet; das Paar hat einen Sohn.

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