Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat

Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm war einer der profiliertesten Richter am Bundesgerichtshof im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Von 1996 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2015 war er Mitglied des I. Zivilsenats, ab 2006 dessen Vorsitzender. Der I. Zivilsenat ist insbesondere für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständig – Rechtsgebiete, in denen Bornkamm die Rechtsprechung in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich geprägt hat. Nach dem Jurastudium in Tübingen und Freiburg promovierte er im Lauterkeitsrecht und trat in den bayerischen Justizdienst ein. Über Stationen am Landgericht und Oberlandesgericht München wechselte er schließlich an den Bundesgerichtshof. Parallel war er stets auch in Forschung und Lehre tätig, unter anderem als Honorarprofessor an der Universität Freiburg, und wurde für seine wissenschaftlichen Verdienste mit der Ehrendoktorwürde der Universität Luzern ausgezeichnet. Besonders bekannt wurde Bornkamm durch wegweisende Entscheidungen im Bereich der Irreführung und der Schleichwerbung, zur Störerhaftung von Plattformbetreibern bei Markenrechtsverletzungen (z. B. die „Internet-Versteigerung“-Reihe), sowie zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz von Marktverhaltensnormen. Auch das Markenrecht und das Urheberrecht, etwa in der Entscheidung „Gollum“ zum Schutz fiktiver Figuren, verdanken ihm wesentliche Leitlinien. Über die Rechtsprechung hinaus prägte er das Lauterkeitsrecht als langjähriger Mitautor des Kommentars „Köhler/Bornkamm/Feddersen“ und war in verschiedenen europäischen Initiativen zur Harmonisierung des gewerblichen Rechtsschutzes aktiv. Sein Wirken war stets geprägt von wissenschaftlicher Tiefe, dogmatischer Klarheit und einem ausgeprägten Verständnis für die praktischen Herausforderungen digitaler und globaler Märkte. Wer sich mit Wettbewerbs- oder Markenrecht befasst, begegnet seinem Namen bis heute regelmäßig – sei es in Kommentaren, Aufsätzen oder in der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

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published on 20/03/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 84/11 Verkündet am: 20. März 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 15/08/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 188/11 Verkündet am: 15. August 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 28/11/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 76/ 1 2 Verkündet am: 28. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Meilensteine de
published on 27/03/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 100/11 Verkündet am: 27. März 2013 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

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