Herr Karlheinz Stöhr, Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Gericht
Karlheinz Stöhr (*22. Juni 1951 in Bamberg) war von November 2001 bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden im November 2016 Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Er gehörte dem VI. Zivilsenat an, der für das allgemeine Deliktsrecht zuständig ist, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Juristische Laufbahn
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Stöhr 1980 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war zunächst beim Landgericht Bonn sowie beim Amtsgericht Siegburg tätig. 1983 wurde er zum Richter am Landgericht Bonn ernannt. 1984 erfolgte seine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz, wo er 1986 unter gleichzeitiger Ernennung zum Regierungsdirektor in den Bundesdienst wechselte. 1992 wurde er zum Ministerialrat befördert. Am 1. November 2001 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem VI. Zivilsenat zugewiesen. Seit Dezember 2015 war er stellvertretender Vorsitzender dieses Senats. Zudem war er seit Januar 2009 als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
Tätigkeit am Bundesgerichtshof
Während seiner Tätigkeit am Bundesgerichtshof war Stöhr an zahlreichen Entscheidungen beteiligt, die das deutsche Schadensersatzrecht prägten. Dazu zählen etwa Urteile zu Schmerzensgeldansprüchen bei Schockschäden und zur hypothetischen Kausalität im Arzthaftungsrecht. Auch in Fragen der Beweislastverteilung bei groben Behandlungsfehlern und der Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts war er an mehreren Entscheidungen beteiligt.
Engagement in der juristischen Aus- und Fortbildung
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Stöhr in der juristischen Aus- und Fortbildung. Er war als Referent bei verschiedenen Veranstaltungen tätig und veröffentlichte Fachbeiträge zu haftungsrechtlichen Fragestellungen. So war er beispielsweise als Referent beim MedR-Tag der Universität zu Köln aktiv.
Mit Ablauf des 30. November 2016 trat Karlheinz Stöhr nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

moreResultsText

