Herr Karl-Hermann Zoll, Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Gericht
Karl-Hermann Zoll (*29. November 1948 in Biedenkopf an der Lahn) war von 2002 bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden im Januar 2014 Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Er war dem VI. Zivilsenat zugewiesen, der für das allgemeine Deliktsrecht zuständig ist, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Juristische Laufbahn
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Zoll im September 1976 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war zunächst als Proberichter beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Bonn tätig.Im Dezember 1979 wurde er zum Richter am Landgericht Bonn ernannt. Von 1986 bis 1989 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Köln ernannt. Von 1996 bis 1998 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Am 1. Oktober 2002 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem VI. Zivilsenat zugewiesen. Er gehörte vorübergehend auch dem IXa-Zivilsenat an. Zuletzt war er stellvertretender Vorsitzender des VI. Zivilsenats. Mit Ablauf des 31. Januar 2014 trat er in den Ruhestand.
Tätigkeit am Bundesgerichtshof
Während seiner Tätigkeit am Bundesgerichtshof war Zoll an zahlreichen Entscheidungen beteiligt, die das deutsche Schadensersatzrecht prägten. Dazu zählen etwa Urteile zu Schmerzensgeldansprüchen bei Schockschäden (VI ZR 114/11) und zur hypothetischen Kausalität im Arzthaftungsrecht (VI ZR 154/10). Auch in Fragen der Beweislastverteilung bei groben Behandlungsfehlern und der Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts war er an mehreren Entscheidungen beteiligt.
Zoll war zudem regelmäßig in der Richterfortbildung tätig und veröffentlichte Fachbeiträge zu haftungsrechtlichen Fragestellungen.

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