Herr Wolfgang Kirchhoff, Richter am Bundesgerichtshof, XIII. Zivilsenat
Gericht
Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff (*20. Januar 1959 in Dortmund) war von 2. November 2004 bis 31. März 2025 Richter am Bundesgerichtshof. Nach Stationen im X. und I. Zivilsenat übernahm er im Mai 2022 den Vorsitz des Kartellsenats, verbunden mit dem XIII. Zivilsenat, zuständig u. a. für öffentliches Vergaberecht.
Er studierte in Bonn, Lausanne und Freiburg und promovierte am Max‑Planck‑Institut für Patent‑, Urheber‑ und Wettbewerbsrecht zu vertikalen Vertriebsverträgen. 1989–2004 war er als Rechtsanwalt (seit 1996 Partner) in Düsseldorf und Brüssel tätig, mit Schwerpunkt auf Kartell-, Beihilfe- und Vergaberecht.
Im BGH prägt er zunächst Patentrecht (X. Senat), dann Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht (I. Senat, 2007–2019), bevor er in den Kartellsenat wechselte. Ab September 2019 wurde er stellvertretender Vorsitzender, im Mai 2022 folgte die Ernennung als Vorsitzender des Kartell- und XIII. Zivilsenats.
Unter seiner Leitung fielen wegweisende Kartellrechtsentscheidungen, u. a. zu Sammelklageverfahren im LKW-Kartell, Schadensersatz nach § 19a GWB und Fällen um Telekom/EWE resp. Apple in Zusammenschlusskontrolle. Als Vorsitzender des XIII. Zivilsenats war/ist er einer der ranghöchsten deutschen Kartellrichter.
Kirchhoff ist Honorarprofessor an der Universität Bonn (seit 2017), Präsident der Association of European Competition Law Judges und Mitherausgeber der Fachzeitschrift Wirtschaft und Wettbewerb. Er publizierte zahlreich zu Kartellrecht, Vergabe sowie EU‑Wettbewerb.
Prof. Kirchhoff steht für höchste juristische Kompetenz im Kartell- und Vergaberecht. Seine Karriere – von Großkanzlei über verschiedene Zivilsenate bis zum Vorsitz im Kartellsenat – kombiniert Praxiserfahrung, wissenschaftliches Profil und richterliche Führungsleistung. Seine Entscheidungen setzen Maßstäbe für nationalen und europäischen Wettbewerbsschutz. Auch im Ruhestand bleibt er durch Lehre und internationale Gremien aktiv.