Herr Dr. Mathias Herr, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

Gericht
Mathias Herr, geboren 1966, ist seit dem 2. Januar 2020 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem III. Zivilsenat an, der unter anderem für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht sowie das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung zuständig ist.
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung war Herr zunächst als Rechtsanwalt tätig. 1997 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und war bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen sowie beim Amtsgericht und Landgericht Karlsruhe tätig. 2001 wurde er zum Richter am Landgericht Karlsruhe ernannt.
Von 2003 bis 2007 war Herr als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet, 2008 an das Oberlandesgericht Karlsruhe und von 2009 bis 2013 sowie erneut ab 2018 an das Bundesverfassungsgericht. 2011 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe befördert.
Im III. Zivilsenat des BGH befasst sich Herr mit Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge, Geschäftsbesorgungsverhältnisse und öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche.
Öffentlich besonders hervorgehobene Entscheidungen oder wissenschaftliche Veröffentlichungen von Mathias Herr sind bislang nicht bekannt.
