Herr Karlheinz Stöhr

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Urteile

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2 Urteile auf ra.de, an denen Herr Karlheinz Stöhr mitgewirkt hat

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2015 - VI ZR 548/12

bei uns veröffentlicht am 12.01.2023

Eine psychische Gesundheitsschädigung nach dem Tod eines Angehörigen kann einen Schmerzensgeldanspruch des Verursachers begründen. Voraussetzung für das Vorliegen einer schmerzensgeldvoraussetzenden Gesundheitsverletzung ist, dass

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2012 - VI ZR 114/11

bei uns veröffentlicht am 12.01.2023

Erleidet eine Person einen Zustand des Schocks, aufgrund der Verletzung eines nahen Angehörigen, kann sie einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Verletzer geltend machen. Das gilt sofern die mit dem Schock einhergehenden Beeinträchtigungen