Herr Jan Tolkmitt, Richter am Bundesgerichtshof, XIII. Zivilsenat

Herr Jan Tolkmitt, Richter am Bundesgerichtshof, XIII. Zivilsenat

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Jan Tolkmitt (*17. Mai 1972 in Göttingen) ist seit dem 1. Januar 2019 Richter am Bundesgerichtshof. Er wurde zunächst dem XI. Zivilsenat (Bank- und Kapitalmarktrecht) zugeteilt. Seit dem 1. September 2019 gehört er dem Kartellsenat und dem neu etablierten XIII. Zivilsenat an, in dem er seit April 2025 als stellvertretender Vorsitzender fungiert.

Nach seinem Studium war er von 1998 bis 2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max‑Planck‑Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, wo er unter Prof. Mestmäcker zum europäischen und deutschen Wettbewerbs- und Urheberrecht promovierte (Thema: kollektive Tauschgerechtigkeit). Nach einer kurzen Anwaltstätigkeit bei Allen & Overy (2003–2005) trat er in den Justizdienst Hamburgs ein, wo er 2007 Richter am Landgericht wurde. Zwischen 2011 und 2013 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH tätig, bevor er Vorsitzender am Landgericht Hamburg wurde.

Im Kartellsenat sowie im XIII. Zivilsenat vertritt Tolkmitt regelmäßig Grundsatzentscheidungen etwa zu Vergaberecht, EEG/KWKG und Freiheitsentziehungssachen. Als Vertreter des Kartellsenats war er auf Fachveranstaltungen präsent – unter anderem referierte er auf dem Frankfurter DesignrechtsForum 2023 zur aktuellen BGH-Rechtsprechung im Design- und Kartellrecht.

Dr. Tolkmitt bringt eine seltene Verbindung von akademischer Fundierung (Max‑Planck‑Institut), praktischer Juristenerfahrung in Hamburg und höchstrichterlicher Mitwirkung im Bank- und Kartellrecht mit. In seiner Rolle als stellvertretender Vorsitzender im XIII. Zivilsenat und Mitglied im Kartellsenat bündelt er Fachkompetenz in Bereichen wie Vergabe, Kartellrecht und öffentlichem Rechtsschutz. Seine Präsenz in Fachveranstaltungen und Lehre (u. a. Universität Hamburg) unterstreicht seine profilierte Rolle zwischen academic excellence und juristischer Fortbildung.